Elena M.* (†41) war im September vergangenen Jahres tot in ihrem Badezimmer in Bergdietikon AG gefunden worden. Sie soll sich in ihrem Badezimmer eingeschlossen haben und habe nicht auf das Zurufen von Familienmitgliedern reagiert. Als die Tür aufgebrochen wurde, fand man die Frau tot. Kurz darauf nahm die Polizei den Tatverdächtigen fest – es handelte sich um ihren Ehemann (48).
Am Dienstag hat die Staatsanwaltschaft Baden Anklage wegen Mordes gegen den Schweizer beim Bezirksgericht erhoben. Sie wirft ihm vor, im September des vergangenen Jahres seine Ehefrau unter Einsatz roher Gewalt getötet zu haben. Der Beschuldigte hatte am 25. September 2022 den Notruf gewählt und der Kantonspolizei mitgeteilt, dass sich seine Ehefrau eingeschlossen hätte und nicht auf Zurufe reagiere.
Verletzungen im Hals- und Kopfbereich
Für die Einsatzkräfte deutete die angetroffene Situation zu Beginn noch auf einen Suizid hin. Bei den eingeleiteten Ermittlungen ergaben sich aber Unklarheiten. Das Spurenbild und vor allem die Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts wiesen auf eine Fremdeinwirkung hin. So konnten massive Staublutungen im Kopfbereich festgestellt werden, die von einer Gewaltausübung auf den Halsbereich stammen mussten.
Die 41-jährige Frau wurde laut Untersuchungsbericht erwürgt. Der Ehemann wurde einen Tag nach dem Ereignis unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Er gibt zu, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein. Nach Abschluss der Untersuchung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Tötung des Opfers ein Streit des Ehepaares vorausgegangen sein musste.
Bei der Toten handelte es sich um eine Ökonomin. Sie war bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsorganisation tätig und hatte einen Lehrauftrag bei einer Schweizer Hochschule. Der Verhaftete ist ein albanischstämmiger Nordmazedonier, der vor mehr als 20 Jahren eingebürgert worden war.
Anklage wegen Mordes
Aufgrund der vorliegenden Beweislage bewertet die Staatsanwaltschaft die Vorgehensweise des Beschuldigten bei der Tat als besonders skrupellos, für das Opfer qualvoll und die im Raum stehenden Hintergründe als egoistisch. Zusammenfassend wird dem Beschuldigten daher Mord vorgeworfen.
Zum detaillierten Aussageverhalten des Beschuldigten, zum Motiv sowie zu seinem Verhalten nach der Tat äussert sich die Staatsanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung. Für den Tatbestand des Mordes beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.
*Name geändert