Dieser Bericht könne dann bei der anstehenden Anpassung des Lohndekrets Lehrpersonen (LDLP) als «Wegweiser» eingesetzt werden, schreibt der Regierungsrat.
Sprecherin Colette Basler (SP) und weitere Grossratsmitglieder von Grünen bis SVP hatten in einer Motion verlangt, eine «rechtliche Grundlage für die Entlöhnung der Stellvertretungen an der Volksschule ab dem ersten Tag» zu schaffen.
Aktuell seien Lehrerinnen und Lehrer in der Volksschule nämlich verpflichtet, bei der Krankheit einer Kollegin oder anderen, kurzfristigen Ausfällen «im Rahmen des Berufsauftrags und als Sofortmassnahme» weitere Abteilungen zu übernehmen oder zusätzliche Lektionen zu erteilen, damit der Unterricht nach Stundenplan erteilt werden könne.
Was einst - bei nur gelegentlichen Ausfällen - kein Problem gewesen sei, werde wegen des Mangels an Lehrpersonen immer schwieriger, argumentieren die Motionäre. Ein Ausgleich der Zusatzeinsätze sei «schlicht nicht mehr möglich».
Deshalb verlangen sie, dass künftig bei im Voraus planbaren Absenzen ab dem ersten Tag eine bezahlte Stellvertretung eingesetzt werden soll. Bei nicht planbaren Absenzen ab dem zweiten Tag. Der Regierungsrat ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Ebenfalls entgegengenommen wurde das Postulat von Silvan Hilfiker (FDP). Er forderte, bei der Stellvertretung von Lehrpersonen «Erfahrungen aus der Wirtschaft» einzubeziehen und die Organisation zu optimieren.
Bereits eine Lösung parat hat der Regierungsrat in der Antwort auf die Motion der FDP-Fraktion zum «Abbau von Bürokratie bei Stellvertretungen von Lehrpersonen».
Der Regierungsrat stellt fest, dass rund 80 Prozent der Stellvertretungen von bereits ordentlich angestellten Lehrpersonen übernommen werden, oft im Stundenlohn und für weniger als drei Monate. Der Regierungsrat wolle, dass in solchen Fällen künftig kein weiterer Vertrag unterzeichnet werden muss, hiess es.
Bisher müsse auch für kleinste Pensen jedes Mal ein neuer Arbeitsvertrag ausgefertigt werden, was zu bürokratischem Aufwand führe.
(SDA)