Amtsmissbrauch bei der Sondereinheit?
Zwei «Argus»-Polizisten angeklagt

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat nach langem Rechtsstreit zwei Kantonspolizisten wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs angeklagt. Sie fordert für die Polizisten eine bedingte Geldstrafe. Hintergrund ist ein Sondereinsatz im Jahr 2019.
Publiziert: 24.11.2023 um 11:01 Uhr
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Aktualisiert: 24.11.2023 um 11:03 Uhr
Mitglieder der Sondereinheit Argus beim Training. (Symbolbild)
Foto: Bundespolizei

Der Entscheid, ob die Polizisten der Sondereinheit «Argus» schuldig oder unschuldig sind, kann dem Strafgericht überlassen werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe von je 150 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Oberstaatsanwaltschaft setzt mit den Anklagen Urteile des Obergerichts um. Dieses hatte im Juni zwei Beschwerden gegen die zweite Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Das Obergericht sah offene Fragen. Der Tatbestand des Amtsmissbrauchs stehe weiterhin im Raum. Es sei auch offen, ob das Vorgehen verhältnismässig gewesen sei.

Fünf Wochen arbeitsunfähig

Beim Polizeizugriff auf einen zur Verhaftung ausgeschriebenen jungen Mann war im August 2019 ein junger Unbeteiligter unter die Räder gekommen. Dieser ebenfalls verhaftete Mann wirft der Polizei unter anderem Körperverletzung und Amtsmissbrauch vor.

Er sass beim Polizeizugriff am Steuer eines Autos. Das Fahrzeug stand am Sonntagnachmittag des 4. August 2019 neben einer Tankstelle in Hunzenschwil AG. Der Mann wurde verletzt und war fünf Wochen nicht arbeitsfähig.

Der Zugriff galt dem Beifahrer, der unter anderem wegen versuchter Brandstiftung zur Verhaftung ausgeschrieben war. Erst am Vortag hatte der damals 25-Jährige in Buchs AG in einem Hauseingang einen Brandsatz deponiert.

War der Einsatz verhältnismässig?

Er wurde mittlerweile vom Bezirksgericht Aarau rechtskräftig wegen versuchter Brandstiftung und Drohung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.

Dem Autolenker war nicht bekannt, dass gegen seinen Beifahrer ein Festnahmebefehl vorlag. Er wehrt sich auf dem Rechtsweg gegen die beim Zugriff erlittenen Verletzungen und zeigte mehrere Polizisten an.

Erstmals stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor drei Jahren ein. Das Obergericht hiess die Beschwerde des Lenkers gut – und die Staatsanwaltschaft musste weiter ermitteln. Im Juni 2022 kam diese nach weiteren Abklärungen erneut zum Schluss, dass der Einsatz «verhältnismässig und korrekt» gewesen sei. Das Obergericht hiess zwei Beschwerden gegen diese zweite Einstellungsverfügung im Juni teilweise gut. (SDA)

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