Auf einen Blick
- Eltern töteten schwerbehinderte Tochter Sophie (†3)
- Sie mischten Ecstasy in den Gute-Nacht-Schoppen und erstickten sie
- Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre Freiheitsstrafe für die Eltern
Begründung bereits vorbei
Die Richterin bedankt sich bei allen, auch bei den Medien, für den reibungslosen Ablauf.
Schliesslich sagt die Richterin: Das Mädchen habe den Eltern nicht sagen können, ob sie sterben wolle oder nicht.
Die Verkündung der Urteile ist vorbei.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Bei Grossmutter geht es um Moral und nicht um Strafrecht
Zum Freispruch der Grossmutter sagt die Richterin: Sie hätte den Eltern sagen müssen, dass es nicht gut sei, das Kind töten zu wollen. Es gehe dabei jedoch um Moral und nicht um Strafrecht. Der Vorsatz fehle, um strafrechtlich gegen sie vorgehen zu können.
Skrupellosigkeit für Mord nicht erfüllt
Die Qualifikation des Totschlags sei nicht gegeben. Auch nicht Mord, so die Richterin. «Die besondere Skrupellosigkeit ist dafür nicht erfüllt», sagt die Richterin. Zudem würden Beweise für einen qualvollen Tod nicht vorliegen. Entscheidend seien die Beweggründe der Eltern gewesen. Es gehe bei der Wahrheit nicht um Gut und Böse oder um Schwarz und Weiss. «Nach Ansicht des Gerichts sind die Eltern überfordert gewesen», so die Richterin. Sie hätten das Leid ihres Kindes nicht ertragen. Die Tötung sei eine vorsätzliche Tötung gewesen.
Nicht nachvollziehbar, dass Eltern nicht Hilfe holten
Zur Begründung sagt die Richterin: Das Schicksal und die Krankengeschichte des Mädchens sei traurig. Die Eltern hätten viel durchgemacht. «Es ist für das Gericht nachvollziehbar, dass sie am Ende gewesen seien», sagt die Richterin. Nicht nachvollziehbar sei, dass sie nicht Hilfe holten und stattdessen ihr Kind töteten.
Freispruch für Grossmutter
Die Grossmutter wird freigesprochen. Sie erhält eine Genugtuung von etwas über 10'000 Franken.
Der Vater kriegt ebenfalls 8 Jahre
Der Vater – auch er ein Deutscher – ist ebenfalls schuldig der vorsätzlichen Tötung. Er wird auch zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und ebenfalls für zehn Jahre aus der Schweiz verwiesen.
8 Jahre für die Mutter
Zuerst werden die drei Urteile verlesen. Die Mutter wird der vorsätzlichen Tötung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wird die Deutsche für zehn Jahre der Schweiz verwiesen.
Es geht los...
Die Gerichtspräsidentin beginnt mit der Verkündung der Urteile.
Wie wird das Gericht entscheiden?
Gleich will das Bezirksgericht Bremgarten AG die Urteile zur Kindstötung von Hägglingen AG verkünden. Emilie T. (31) und ihr Freund Urs D. (33) sollen ihr Töchterchen Sophie (†3) zuerst mit Ecstasy betäubt und dann mit einem Tuch erstickt haben. Sie sagten diese Woche vor Gericht, dass sie ihr schwerbehindertes Kind «erlösen» wollten. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Mordes für die Eltern je 18 Jahre Freiheitsstrafe. Die mitangeklagte Grossmutter (52) soll wegen Gehilfenschaft zum Mord für fünf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil soll ab 10 Uhr verkündet werden. Blick ist live dabei.
Die letzten Worte
Die Angeklagten haben noch das letzte Wort.
Zuerst spricht die Mutter. Sie liest von einem Zettel ab. Sie nimmt darin vor allem ihre Mutter in Schutz. Und: «Es ist für mich das Schlimmste, dass ich meine Tochter nicht mehr habe», sagt die Mutter. Sie spricht so schnell, dass man nicht alles versteht.
Auch der Vater des getöteten Mädchens liest seine letzten Worte ab. «Wir waren eine kleine Familie. Wir liebten unsere Tochter», sagt er weinend.
Die Grossmutter verzichtet auf ein letztes Wort.
Die Urteile will das Gericht am Freitag um 10 Uhr verkünden.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Es ist ein besonders schrecklicher Fall, der sich in einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Hägglingen AG abgespielt hatte und ab Montag vor Gericht verhandelt wird. Am frühen Morgen des 7. Mai 2020 kam bei der kantonalen Notrufzentrale ein Anruf herein. Emilie T.* (31) und Urs D.* (33) meldeten, dass sie ihre Tochter Sophie T.* (†3) leblos im Kinderbett vorgefunden hätten. Was ist da bloss passiert?
Sofort rückten die Einsatzkräfte aus. Doch sie konnten nur noch den Tod des kleinen Mädchens feststellen. Da die Todesursache nicht klar war und Dritteinwirkung nicht ausgeschlossen wurde, liess die Staatsanwaltschaft noch am selben Tag eine Obduktion durchführen. Resultat: Bei der toxikologischen Untersuchung fanden die Spezialisten der Rechtsmedizin MDMA (Ecstasy) im Blut des Opfers. Die Todesursache: ein herbeigeführter Sauerstoffmangel.
Eltern und Grossmutter verhaftet – dann wieder frei
Die Eltern sowie die Grossmutter (52) der toten Sophie wurden daraufhin verhaftet. Der dringende Tatverdacht: Die Deutschen sollen die Dreijährige getötet haben. Im Verlauf der intensiven Untersuchung wurden schliesslich alle drei Beschuldigten aus der Haft entlassen – mit Auflagen.
Vergangenen Oktober schrieb die Staatsanwaltschaft: Gemäss der Vorakten war das Kind «wegen einer zerebralen Erkrankung mit hoher Wahrscheinlichkeit zeitlebens auf intensive Pflege und Rundumbetreuung angewiesen». Zudem kam ans Licht, «dass die Eltern bereits in den Monaten zuvor versucht hatten, das Mädchen mit betäubenden Substanzen zu töten».
«Ich habe das nur für sie gemacht»
In der «Aargauer Zeitung» redeten die Eltern vergangenen Herbst. «Wir haben unsere Tochter erlöst», sagten sie. Weiter berichteten sie, sie hätten ihrer Tochter an jenem Abend Ecstasy in den Gute-Nacht-Schoppen gemischt. Als die Droge wirkte, hätten sie ihr Kind mit einem Tuch erstickt. «Sie hat unter ihrem eigenen Leben gelitten», sagte die Mutter. «Sie hätte nie ein schönes Leben führen können.»
Sophie soll an einer schweren Zerebralparese, einer Schädigung am Hirn, gelitten haben. Sie soll Krämpfe sowie Schmerzen gehabt haben und habe weder selbst schlucken, gehen noch sprechen können. Dies alles für den Rest ihres Lebens, da die Erkrankung nicht heilbar gewesen sei.
Weiter sagten die Eltern: «Es hat wehgetan, dass man keinen Einfluss auf ihre Gesundheit nehmen konnte, dass man nichts machen konnte, um ihr zu helfen.» Sie hätten gemeinsam beschlossen, ihre Tochter zu «erlösen». Der Kindsvater habe das «schmerzloseste» Medikament besorgt.
An jenem Abend gab die Mutter ihrer Tochter den präparierten Schoppen. «Wir haben einfach einen Schlussstrich gezogen, dass sie nicht mehr leidet», sagte der Vater der «AZ». Nach der Festnahme gab Emilie T. die Tat zu: «Ich habe das nicht für mich gemacht. Ich habe das nur für sie gemacht.» Später war auch Urs D. geständig.
Plädiert Verteidigung auf Totschlag?
Die Staatsanwaltschaft wird auf Mord und versuchten Mord plädieren. Dies aufgrund der besonderen Skrupellosigkeit bei der Tat. Sie will für die Mutter und den Vater je 18 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis fordern. Die Grossmutter soll fünf Jahre Freiheitsstrafe und ebenfalls 15 Jahre Landesverweis erhalten – wegen Gehilfenschaft zum Mord.
Die Verteidigung wird offenbar auf Totschlag plädieren. Dabei handeln Täter unter grosser seelischer Belastung oder in einer entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung.
Der mehrtägige Prozess startet am Montag um 9 Uhr vor dem Bezirksgericht in Bremgarten AG. Die Urteile sollen am Freitag verkündet werden.
Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert