Eine Autolenkerin aus dem Aargau hat sich erfolglos bis vor das Bundesgericht gegen den Führerausweisentzug und gegen einen Kursbesuch gewehrt. Die Frau war im April 2020 innerorts 16 km/h zu schnell gefahren. Die Sache kostet die 65-Jährige mittlerweile rund 5600 Franken Gerichtsgebühren.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Frau gegen den Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ab. Zu Recht sei als Folge einer leichten Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz ein Führerausweisentzug für die Dauer von einem Monat sowie ein eintägiger Verkehrsunterricht zur Nachschulung angeordnet worden.
66 km/h in 50-er Zone
Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschwerdeentscheid des Bundesgerichts hervor. Die Richter gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass «auch eine durch reichhaltige Fahrpraxis erfahrene Lenkerin» über den Sinn der Verkehrsvorschriften aufgeklärt werden soll. Die Frau müsse zudem auf die Gefahren von Übertretungen hingewiesen werden.
Die Autolenkerin war in Diepflingen BL am 25. April 2020 unterwegs gewesen. Sie überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 16 km/h. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau verfügte daher den einmonatigen Führerausweisentzug sowie die Nachschulung. Dagegen wehrte sich die Frau beim kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres, beim Verwaltungsgericht und letztlich beim Bundesgericht.
Die Richter lassen die Argumente der Frau nicht gelten. Nach ständiger Rechtsprechung schaffe eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 15 km/h innerorts – ungeachtet der konkreten Umstände – eine erhöhte abstrakte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, hält das Bundesgericht fest.
Nicht das erste Mal
Im Innerortsbereich würden sich viele schwache Verkehrsteilnehmende wie Fussgänger und Fussgängerinnen bewegen. Diese müssten sich nicht darauf einstellen, dass Fahrzeuge mit übersetzter Geschwindigkeit herannahten. Entsprechend häufig komme es zu Zusammenstössen. Welch schwerwiegende Folgen diese für Fussgänger haben könnten, zeigten physikalische Berechnungen.
Der Einwand der Beschwerdeführerin, es sei nicht dargetan, dass sie mit ihrer Geschwindigkeitsüberschreitung eine konkrete Gefährdung geschaffen habe, läuft laut Bundesgericht folglich ins Leere.
Die Frau war übrigens bereits im September 2013 in Magden AG zu schnell gefahren – und musste den Führerausweis für zwei Monate abgeben. Fünf Jahre später leistete sie sich wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Die Folge: eine Verwarnung. (SDA)