Jetzt werden die beiden Schmuggel-Brüder angeklagt: Über ihr Reiseunternehmen haben zwei Kosovaren (45 und 41) mehrfach grosse Mengen an Marihuana in die Schweiz eingeführt. Im Sommer 2021 konnte die Kantonspolizei Aargau die Beschuldigten und zwei Komplizen in einer gemeinsamen Aktion mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit festnehmen.
Die Staatsanwaltschaft führte gegen die beiden Brüder ein Verfahren wegen gewerbs- und bandenmässigen Betäubungsmittelhandels. Zusammen mit zwei Gehilfen haben die beiden Hauptbeschuldigten mehrfach grosse Mengen Marihuana aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt.
Drogen hinter doppelter Wand
Nach umfangreicher Ermittlungsarbeit konnte die Kantonspolizei Aargau in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit im Sommer 2021 im Kanton Waadt einen Reisecar sowie ein Begleitfahrzeug anhalten, die wenige Minuten zuvor die Schweizer Grenze passiert hatten.
Bei dieser Aktion haben die Beamten im Anhänger des Reisecars rund 116 Kilogramm abgepacktes Marihuana sichergestellt. Versteckt waren die Drogen hinter einer doppelten Wand. Der Strassenverkehrswert der beschlagnahmten Betäubungsmittel betrug über eine Million Franken.
Nach den Verhaftungen konnten den Männern insgesamt sechs Schmuggelfahrten zwischen Februar und Juni 2021 nachgewiesen werden. Gesamthaft hatten sie so 622 Kilogramm Marihuana in die Schweiz geschleust.
Zehn Jahre Landesverweis gefordert
Der ältere der beiden Brüder gilt als Hauptakteur. Ihm wird die mehrfache qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt. Bei seinem Bruder kommen weitere Delikte wie Betrug und diverse Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz hinzu.
Mit den an die zuständigen Gerichte überwiesenen Anklagen fordert die Staatsanwaltschaft Gefängnisstrafen von sechs Jahren und zehn Jahre Landesverweisung für die beiden Männer. Für ihren Fahrer werden vier Jahre und zehn Jahre Landesverweis und für den letzten Komplizen wegen einer einmaligen Beteiligung an den Machenschaften eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. (bab)