Aargau streitet sich mit Bund um 800’000 Franken
So teuer war die Fahndung nach dem Vierfachmörder

Während der Ermittlungen gegen den Rupperswil-Killer Thomas N.* (34) wurden rund 30’000 Handynummern überprüft. Die Kosten von 800’000 Franken will der Kanton Aargau nun aber nicht übernehmen.
Publiziert: 22.03.2017 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 10:20 Uhr
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Blumen und Kerzen erinnern vor dem Haus der Familie Schauer an die Opfer.
Foto: Keystone
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War jahrelang Trainer im lokalen Fussballclub: Thomas N. ist des Vierfachmordes angeklagt.
Foto: zvg
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Ein internationales Expertenteam unterstützte die Ermittler aus dem Aargau.
Foto: Ralph Donghi

Ein Jahr und drei Monate ist es her, seit der brutalste Killer der Schweiz, Thomas N.* (34), in Rupperswil AG vier Menschen ermordete. Der Student und Hobby-Fussballjuniorentrainer hat gestanden, am 21. Dezember 2015 Carla Schauer (†48), ihre Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona (†21) getötet zu haben. Zudem missbrauchte er Davin sexuell und legte Feuer im Haus (BLICK berichtete).

Die Ermittler tappten lange im Dunkeln, bis sie den Killer letzten Mai verhaften konnten. Der Prozess gegen Thomas N. steht derweil noch aus. Es soll aber noch in diesem Jahr mit einer Anklage und einem Gerichtstermin zu rechnen sein (BLICK berichtete).

30’000 Handynummern überprüft

Nun aber tobt ein Streit zwischen den Aargauer Behörden und dem Bund. Konkret geht es um 48 Antennensuchläufe und 800’000 Franken. Nach dem Mord an der Familie Schauer überprüften die Aargauer Behörden rund 30’000 Handynummern, welche zum Tatzeitpunkt bei den Antennen in der Region registriert waren.

Wie die «Aargauer Zeitung» heute schreibt, wurden Antennensuchläufe in einem ähnlichen Ausmass in der Schweiz noch nie durchgeführt. 2016 waren es insgesamt 147 Suchläufe.

Kanton müsste Geld an Bund überweisen

Die 800’000 Franken müsste das Aargauer Innendepartement dem Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr des Bundes überweisen.

Doch das ist den Aargauer Behörden zu viel. Die Gebühren entsprächen nicht dem tatsächlichen Aufwand. Der Bund hingegen betont, der Betrag stütze sich auf die geltende Gebührenverordnung. Der grösste Teil davon komme den Netzbetreibern und nicht dem Bund zugute.

Fall geht vors Bundesverwaltungsgericht

Die Aargauer haben die Rechnung nun angefochten. Deshalb geht der Fall nun weiter ans Bundesverwaltungsgericht. 

Für den Fall, dass der Aargau die Kosten tatsächlich übernehmen muss, wurde bereits vorgesorgt. In der Jahresrechnung 2016 wurden bereits Rückstellungen in der Höhe von 800’000 Franken gemacht. (stj)

*Name der Redaktion bekannt

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