Das Gericht in Düsseldorf hat sein Urteil gefällt: Für den schweren sexuellen Missbrauch an Paul (12) aus dem Kanton Solothurn erhält der 35-jährige Werner C. fünf Jahre Haft.
Er wird zudem unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht heute Morgen bekanntgegeben. Staatsanwalt und Nebenkläger hatten zehn Jahre Haft und Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.
Vater: «Nichts anderes erwartet»
Der Vater von Paul, Bernhard S. (51) ist entsetzt über diese «Kuscheljustiz»: «Da fehlen mir die Worte. Ich habe aber von der deutschen Justiz nichts anderes erwartet. Ich hoffe, dass wir jetzt endlich zur Ruhe kommen können», sagt er zu BLICK.
Die deutschen Behörden wehren sich jedoch gegen den Vorwurf der Kuscheljustiz. Die Haftstrafe sei nicht besonders bedeutsam angesichts der Entscheidung des Gerichts, Werner C. unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie einzuweisen, sagt Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve.
Hohe Rückfallgefahr, kaum therapierbar
Die Diagnose des Gutachters, auf der die Anordnung fusst, ist nach Angaben aus Justizkreisen eine sogenannte Kernpädophilie. Von dieser Störung geht eine hohe Rückfallgefahr aus. Sie gilt zudem als kaum therapierbar.
Der Facharzt für Psychiatrie bescheinigte W. eine verminderte Schuldfähigkeit. Gleichzeitig stellte der Psychiater gemäss Gerichtssprecherin fest, dass vom Mann weitere schwere Straftaten zu erwarten seien. Dieser stelle daher eine Gefahr für die Allgemeinheit dar.
Die von Gericht verhängte Einweisung in die Psychiatrie könne bedeuten, dass der Verurteilte «eine sehr lange Zeit» dort untergebracht bleibe, sagte Stöve. In der psychiatrischen Einrichtung werde künftig einmal im Jahr überprüft, ob die Voraussetzungen für die Unterbringung weiter vorlägen.
Komplimente im Minecraft-Chat
Als Administrator des Spiels Minecraft bedachte er den Knaben Paul aus Gunzgen SO zunächst gezielt mit Vergünstigungen. Im Chat kam man ins Gespräch. «Cyber-Grooming» nennen Experten solche Umtriebe von Pädo-Kriminellen im Netz: Lob und Komplimente, hinter denen dunkle Absichten stecken.
Der Knabe gab private Informationen über sich preis. Diese nutzte der Mann, um Paul zu überreden, sich mit ihm zu treffen. Nach den Plänen des Täters sollte der Knabe fortan ohne Wissen der Eltern mit ihm in Deutschland leben.
Paul wollte erst nicht mitgehen
Der Koch flog am 18. Juni von Düsseldorf nach Zürich und traf sich in Härkingen SO mit Paul. Der Knabe wollte gemäss Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zuerst nicht mitgehen. Er wurde jedoch überredet - und fuhr mit dem Mann im Bus und später im Zug nach Düsseldorf.
Die Solothurner Kantonspolizei hatte bei der Suche nach dem verschwundenen Knaben das deutsche Bundeskriminalamt um Hilfe gebeten. Eine Sondereinheit der Polizei stürmte am 26. Juni in Düsseldorf die Wohnung des Mannes. Sie befreite den seit acht Tagen vermissten Paul.
In der Wohnung fand die Polizei mehrere Computer, Mobilfunkgeräte und andere Datenträger. Darauf fanden sich Dateien mit 2501 kinderpornografischen Bildern und 642 kinderpornografischen Videos. Dazu wurden 96 jugendpornografische Bilder und 67 jugendpornografische Videos sichergestellt.
Der Familie des Opfers gehe es sehr schlecht, hatte der Nebenklage-Vertreter beim Prozessauftakt berichtet. Der Knabe werde psychologisch betreut.
Zwei weitere Opfer?
Inzwischen belasten noch zwei weitere mutmassliche Opfer den Angeklagten. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bestätigte, dass sie in einem abgetrennten Verfahren mögliche weitere Missbrauchsfälle untersucht. Bis zu seiner Verurteilung am Freitag war der Koch nicht vorbestraft. (dnp/nbb/SDA)
Der Fall von Werner C. (35) und dem 12-jährigen Schweizer Paul ist ein Lehrbuchbeispiel für «Cyber Grooming». So nennen Experten die Umtriebe von Pädo-Kriminellen im Internet, um sich an Kinder heranzupirschen und ihr Vertrauen zu erschleichen. Gemeint sind die verbalen Streicheleinheiten in sozialen Netzwerken, hinter denen dunkle Absichten stecken.
Pädo-Falle Computerspiel
Werner C. trat mit Paul über das Onlinespiel Minecraft in Kontakt. Als Administrator gewährte er dem Kind Vergünstigungen beim Onlinespiel und gewann so schon bald dessen Vertrauen, wie die Ermittler in der Anklageschrift berichten.
Schliesslich soll er ihn im Juni in Härkingen SO getroffen und überredet haben, mit ihm nach Deutschland zu kommen. Zur Begrüssung soll der Angeklagte dem erstaunten Kind einen Zungenkuss gegeben haben.
15 Mal missbraucht
In Düsseldorf soll der Knabe bis zu acht Tage in der Gewalt des gelernten Kochs gewesen sein. Die Anklage listet in diesem Zeitraum 15 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes auf.
Die Polizei in der Schweiz hatte bei der Suche nach dem verschwundenen Kind das deutsche Bundeskriminalamt um Hilfe gebeten. Ende Juni befreite eine Spezialeinheit den Knaben aus der Wohnung des Mannes in Düsseldorf. In der Untersuchungshaft legte der Düsseldorfer ein Geständnis ab. (SDA)
Der Fall von Werner C. (35) und dem 12-jährigen Schweizer Paul ist ein Lehrbuchbeispiel für «Cyber Grooming». So nennen Experten die Umtriebe von Pädo-Kriminellen im Internet, um sich an Kinder heranzupirschen und ihr Vertrauen zu erschleichen. Gemeint sind die verbalen Streicheleinheiten in sozialen Netzwerken, hinter denen dunkle Absichten stecken.
Pädo-Falle Computerspiel
Werner C. trat mit Paul über das Onlinespiel Minecraft in Kontakt. Als Administrator gewährte er dem Kind Vergünstigungen beim Onlinespiel und gewann so schon bald dessen Vertrauen, wie die Ermittler in der Anklageschrift berichten.
Schliesslich soll er ihn im Juni in Härkingen SO getroffen und überredet haben, mit ihm nach Deutschland zu kommen. Zur Begrüssung soll der Angeklagte dem erstaunten Kind einen Zungenkuss gegeben haben.
15 Mal missbraucht
In Düsseldorf soll der Knabe bis zu acht Tage in der Gewalt des gelernten Kochs gewesen sein. Die Anklage listet in diesem Zeitraum 15 Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes auf.
Die Polizei in der Schweiz hatte bei der Suche nach dem verschwundenen Kind das deutsche Bundeskriminalamt um Hilfe gebeten. Ende Juni befreite eine Spezialeinheit den Knaben aus der Wohnung des Mannes in Düsseldorf. In der Untersuchungshaft legte der Düsseldorfer ein Geständnis ab. (SDA)