30 Mal zugestochen
Killer von Hildegard Enz Rivola (†66) ist schuldunfähig

Der Killer von Hildegard Enz Rivola (†66) ist schuldunfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrisches Urteil. Davor J.* (28) stach im Januar mindestens 30 Mal auf die Schweizerin ein.
Publiziert: 04.12.2019 um 09:53 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2019 um 21:06 Uhr
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Beim Verhafteten handelt es sich nach BLICK-Recherchen um den 28-jährigen Kroaten Davor J.*.
Foto: ZVG

Am 17. Januar 2019 finden Nachbarn Hildegard Enz Rivola (†66) blutüberströmt vor ihrer Wohnung in Aarau. Die Schweizerin weist diverse Stichverletzungen auf, an denen sie später stirbt (BLICK berichtete).

Mehr als 30 Stiche gesetzt

Rund einen Monat später nimmt die Polizei den Kroaten Davor J.* (28) fest. Er hat die Tatwaffe in seinem Besitz und ist geständig. Bei der Obduktion der Leiche werden mindestens 30 Stiche auf dem Oberkörper, an den Armen und an den Beinen gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, das Opfer getötet zu haben, weil er nur noch einen Monat in seinem Zimmer an seinem damaligen Wohnort hätte wohnen können und vorhatte, nach dem Tod des Opfers dessen Wohnung zu beziehen. Zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bestand keine persönliche Beziehung. Vor und nach der Tat konsumierte Davor J. Kokain, Marihuana und Alkohol.

Einsichtsfähigkeit aufgehoben

Ein psychiatrisches Gutachten kommt zum Schluss, dass Davor J. schuldunfähig ist. Bei ihm wurde eine paranoide Schizophrenie und ein schädlicher Gebrauch von Alkohol und Kokain diagnostiziert. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei zum Zeitpunkt der Tat die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten aufgehoben gewesen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft entscheidet daher, keine Mordanklage zu erheben. Stattdessen hat sie stationäre therapeutische Massnahmen beantragt. Die Staatsanwaltschaft geht laut Mitteilung davon aus, dass ohne entsprechende stationäre psychiatrische Behandlung ein hohes Risiko besteht, dass der Beschuldigte erneut Gewaltstraftaten begehen könnte.

Davor J. bleibt im Strafvollzug, bis die stationären Massnahmen möglich sind. (vof)

*Name geändert

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