Noch nie hat es in der Schweiz eine derart hohe Belohnung für die Aufklärung eines Verbrechens gegeben. 100'000 Franken soll die Person erhalten, die den entscheidenden Tipp an die Aargauer Polizei im Vierfachmordfall von Rupperswil gibt.
Doch werden diese 100'000 Franken den entscheidenden Durchbruch bringen? Belohnungen werden nur in sehr seltenen Fällen ausgesprochen, sagt Roman Dobler von der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Denn diese würden nicht immer zum Erfolg einer Ermittlung beitragen.
So sind gerade im Kanton Aargau nebst dem Vierfachmordfall von Rupperswil noch weitere Fälle mit einer Belohnung hängig. Etwa der Fall von Heidi Scheuerle, die 1996 im Alter von 26 Jahren beim Autostoppen verschwand. Die Ermittler gingen von einem Verbrechen aus, doch trotz 50'000 Franken Belohnung gingen keine Hinweise ein, die die Behörden auf die entscheidende Spur gebracht hätten. Erst vier Jahre später, im Oktober 2000 wurden dann in einem Wald bei Spreitenbach die Überreste eines menschlichen Skeletts gefunden. Zwei Jahre später war sicher, dass es sich um die sterblichen Überreste der jungen Frau handelt. Ein Mörder wurde bis heute nicht gefunden.
Im Fall des Deutschen Karl Paul Dittmann, der 2009 tot auf dem Fussweg der Aarebrücke in Koblenz aufgefunden wurde, sind 20'000 Franken ausgeschrieben. Auch hier gab es nie einen entscheidenden Hinweis.
Seit Jahren ungelöst
Auch in anderen Kantonen sind zahlreiche Fälle mit einer Belohnung ausgeschrieben und das zum Teil seit Jahren. Am Abend des 28. März 2003 wurde im Altisbergwald zwischen Kräiligen BE und Lohn SO der damals 35-jährige Imri Djeledini tot mit einer Schussverletzungen aufgefunden. Bis heute konnte der Fall nicht gelöst werden, trotz einer Belohnung in der Höhe von 10'000 Franken. Auch im Vierfach-Tötungsdelikt im Tea Room «Safari» in Bern vom Sommer 1998 tappt die Polizei trotz Belohnung von 20'000 Franken nach wie vor im Dunkeln.
Im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt an einem 17-jährigen Schweizer und der schweren Körperverletzung an einem 20-jährigen Portugiesen im Zürcher Kreis 5 in der Nacht auf den 20. März 2010 setzt die Kantonspolizei Zürich ebenfalls eine Belohnung von bis zu 10‘000 Franken aus – auch hier bis jetzt ohne Erfolg.
In Luzern wurde der 81-jährigen Gertrud Krüsi im August 2005 in ihrer Wohnung in Luzern mit der Klinge eines Teppichmessers tödliche Schnittverletzungen zugefügt, an denen das Opfer verblutete. Trotz einer Belohnung von 10'000 Franken gab es auch in diesem Fall keine Hinweise.
Trotz dieser Misserfolge – im Fall Rupperswil ist die Polizei noch guter Hoffnung: So habe die Aussetzung einer Belohnung einen Tag danach bereits Wirkung gezeigt, sagte Bernhard Graser, Mediensprecher der Aargauer Kantonspolizei, heute. In der Nacht sei ein erster Schub an Mails hereingekommen. Die Hinweise würden nun zur Überprüfung der Sonderkommission weitergegeben.