Mit Blaulicht zu einem Einsatz
Polizist fuhr innerorts 102 km/h – als Raser verurteilt!

Auch Polizisten müssen sich an Geschwindigkeitsregeln halten. Das musste nun ein Tessiner Polizist erfahren. Er raste zu einem Einsatz – schneller als erlaubt.
Publiziert: 15.10.2020 um 11:40 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2021 um 15:04 Uhr
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Am 1. Juni 2019 fuhr ein Tessiner Polizist auf dem Weg zu einem Unfall mit 102 km/h durch ein Dorf. Diese Woche stand er vor Gericht.
Foto: KEYSTONE/KARL MATHIS

Ein Tessiner Polizist reagierte am 1. Juni 2019 auf einen Unfall. «Der Fahrer eines Scooters liegt in Mezzovico am Boden», lautete die Meldung. Da er möglichst schnell am Unfallort sein wollte, drückte der Polizist das Gaspedal ordentlich durch. Daraufhin blitzte es ihn innerorts in der Gemeinde Gentilino TI. Die Tacho-Nadel stand auf 102 km/h, erlaubt waren nur 50 km/h.

Nun fand die Verhandlung über diese Tempoüberschreitung beim Strafgericht in Lugano statt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe, allerdings bedingt ausgesetzt auf zwei Jahre. Zusätzlich droht eventuell ein Führerscheinentzug von zwei Jahren. Weil er die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h um mehr als 50 km/h überschritten hatte, gilt er laut dem Gesetz Via Sicura als Raser.

Polizisten könnten Angst haben, vor Gericht zu enden

Unmittelbar nach der Urteilsverkündigung kündigte die Verteidigerin laut der «Aargauer Zeitung» bereits Beschwerde an. Sie hatte einen Freispruch gefordert. «Es stellt ein Problem dar, wenn Gerichte im Nachhinein die Dringlichkeit eines Polizeieinsatzes beurteilen. Polizisten müssen innerhalb von Sekunden entscheiden», sagte Rechtsanwältin Maria Galliani.

Zudem bestehe das Risiko, dass sich aufgrund von Urteilen wie diesem Polizisten nicht mehr beeilen, weil sie Angst haben, vor Gericht zu enden.

Ähnlicher Fall bereits 2014

Anfang 2014 gab es einen ähnlichen Fall, bei welchem ein Streifenwagen bei einer Verfolgung in Genf mit 132 km/h bei erlaubten 50 km/h unterwegs war. Der Polizist wurde dabei zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt.

Die Bundesrichter gaben dem Element der Dringlichkeit dabei recht, allerdings habe der Polizist dabei ohne die nötige Voraussicht gehandelt. Selbst wenn er eine drohende Lebensgefahr habe abwenden wollen, rechtfertige das noch lange nicht, selber eine Lebensgefahr durch sein Verhalten zu schaffen. (eb)


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