SonntagsBlick berichtete im Januar 2017 über den Fall: Im Altersheim Englischgruss in Brig-Glis VS soll sich ein Pfleger an einer dementen Bewohnerin vergangen haben. Eine Kollegin überraschte den Mann, wie er mit heruntergelassenen Hosen hinter der nackten Frau stand. Vorher hatte er sich mit der Frau im Zimmer eingeschlossen. Weil er auffällig lange Zeit bei ihr verbrachte, schloss die Kollegin des Pflegers die Zimmertüre auf und überraschte den Mann.
Die Tat passierte bereits im Dezember 2012. Die schwer demente Frau ist inzwischen verstorben. Vier Jahre nach der Tat sprach das Bezirksgericht Brig den 43-jährigen Pfleger in erster Instanz frei. Nun kam das Kantonsgericht zum Schluss, dass der Pfleger, der inzwischen in Hamburg (D) wohnhaft ist, schuldig sei.
Aus dem schriftlich begründeten Urteil geht hervor, dass das Kantonsgericht die kurz nach der Tat sichergestellte Prostataflüssigkeit bei der Frau als sicheren Beweis wertete. Dafür lud das Gericht einen Experten aus Zürich ein. Ausserdem wertete das Gericht die Zeugenaussagen von Arbeitskolleginnen als glaubwürdiges Indiz.
«Das Strafmass ist viel zu tief»
Das Kantonsgericht verurteilte den Mann deshalb wegen Schändung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren – setzte die Haft jedoch auf Probe aus – bei einer Probezeit von zwei Jahren.
«Das Strafmass ist viel zu tief», sagt die Tochter des Opfers. Sie beobachtete den Berufungsprozess am Kantonsgericht. Der Täter habe sich dort als Opfer hingestellt. So sei er seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Februar 2013 arbeitslos.
Sein Pflichtverteidiger Beat Ritz gab gegenüber SonntagsBlick seine Enttäuschung zum Ausdruck – sein Mandant sei unschuldig. Er will nun mit ihm zusammen entscheiden, ob man das Urteil weiterziehen will. «Ich tendiere dazu, das Urteil anzufechten», so Ritz. Bis Ende Juli bleibt für einen Entscheid noch Zeit. Würde das Urteil weitergezogen, müsste sich die Familie des Opfers weiter gedulden. «Dabei wollen wir endlich abschliessen können.»