Miniflieger auf Vormarsch
Drohnen-Invasion in der Schweiz

Nun will der Bund neue Regeln. Künftig soll es den Beruf des Drohnenpiloten geben. Der Rest Europas ist ganz scharf auf das Konzept.
Publiziert: 09.04.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 21:28 Uhr
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Kategorie B, ab 30 kg: Einsatzbereich: Professionelle Foto- und Filmaufnahmen. Drohnen, die nahe einer oder über eine Menschenmenge fliegen, sind bewilligungspflichtig. Genauso wie Drohnen, die über 30 Kilo schwer sind, und solche, die ausser Sichtweite des Piloten fliegen. Zudem müssen die Betreiber nachweisen, dass das Risiko eines Absturzes durch verschiedenste Massnahmen minimiert ist. Im Bild: Cinestar 8.
Foto: Keystone
Von Romina Lenzlinger

Noch lösen sie irritierende Blicke aus: ferngesteuerte Flugobjekte. Aber bereits kurven sie zu Tausenden am Schweizer Himmel. Und es werden immer mehr. Ob für Luftaufnahmen, Videos, Rettungseinsätze, im Auftrag der Armee oder zu Überwachungszwecken: Drohnen sind die Transportmittel der Zukunft.

Der Onlinehandels-Multi Amazon und die Schweizerische Post haben Drohnen getestet, um dereinst ihre Pakete via unbemannte Miniflieger ausliefern zu lassen. Gestern berichtete «10 vor 10», der Bundesrat wolle für 250 Millionen Franken neue Armee-Drohnen aus Israel kaufen.

Das Geschwirr in der Luft nimmt zu, und es bereitet dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Sorgen. Denn Gesetze fehlen, es droht das Chaos. Heute kann sich jeder eine Drohne kaufen und sie fliegen lassen, wie es ihm beliebt. Mehr oder weniger. Vorschriften gibt es einzig für Minidrohnen: Diese dürfen seit vergangenem August nur noch mit einer Bewilligung über Menschenmengen fliegen. «Für die grösseren Drohnen fehlt eine gesetzliche Handhabe», sagt Urs Holderegger vom Bazl. «Eine solche eilt aber, denn die Technik verbessert sich rasant.»

Um ein Drohnengedränge am Himmel zu vermeiden, hat das Bazl reagiert und eine neue Verordnung ausgetüftelt. «Wir haben prospektiv einen Vorschlag zur Drohnenregulierung ausgearbeitet», bestätigt Holderegger entsprechende BLICK-Recherchen.

Der Bazl-Vorschlag teilt die Drohnen in drei Gruppen – A, B und C – ein: Hobby-Drohnen, einfache Drohnen und Profi-Drohnen. Für die Steuerung der dritten Kategorie soll sogar eigens ein neuer Beruf geschaffen werden: der Drohnenpilot.

«Dafür ist eine Schulung ähnlich der Pilotenausbildung denkbar», sagt Holderegger. Nur sitzt ein Drohnenpilot nicht im oder auf dem Gefährt, sondern steuert es von einer Bodenzentrale aus.

Dank der neuen Vorschriften hat das Bazl künftig die Kontrolle und weiss, wer welche Drohne steuert. Ähnlich wie bei Fahrzeugen auf der Strasse und ihren Haltern.

Vor zwei Wochen präsentierte das Bazl seinen Vorschlag der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Mit Erfolg. Das EASA ist begeistert und will das Schweizer Regulierungs-Konzept weitgehend übernehmen. Ziel ist, dass im ganzen europäischen Flugraum dieselben Regeln für Drohnen gelten. Urs Holderegger: «Die Schweiz ist hier in einer Pionierrolle. Unsere Vorschläge dienen nun anderen Ländern als Leitgedanke.»

Bis die neuen Gesetze allerdings in Kraft treten, kann es noch einige Jahre dauern.

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