Die kleine Kammer hiess die Änderung des Mineralölsteuergesetzes am Dienstag oppositionslos gut. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.
Die Gesetzesänderung geht auf einen Vorstoss von Isidor Baumann (CVP/UR) zurück. Die Mineralölsteuer werde zur Hälfte zweckgebunden für die Strasse verwendet, stellte er fest. Pistenfahrzeuge benützten die Strassen aber nicht und seien daher von der Abgabe zu entlasten.
Die Gegner gaben zu bedenken, auch andere Fahrzeuge - etwa Rasenmäher - seien selten auf der Strasse anzutreffen. Der Bundesrat stellte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Weil das Parlament ihn damit beauftragte, legte er aber eine Gesetzesänderung vor.
Er schlug allerdings vor, jene Fahrzeuge stärker zu begünstigen, die weniger Schadstoffe ausstossen. Davon wollte der Nationalrat nichts wissen. Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst, befand die Mehrheit. Der Ständerat ist ihm nun gefolgt. Somit werden auch Pistenfahrzeuge ohne Partikelfilter teilweise von der Mineralölsteuer befreit.
Das sei die einfachere Lösung, hiess es in der kleinen Kammer. Gälte die Erleichterung nur für Pistenfahrzeuge mit Partikelfilter, würde das die Unterstützung der Berggebiete schwächen und zu administrativem Aufwand führen.
Die vorberatenden Verkehrskommissionen hatten die Vorlage zunächst versenken wollen. Sie waren zum Schluss gekommen, dass die Sonderbehandlung von Pistenfahrzeugen nicht zu rechtfertigen sei. Die Rede war von einem «ordnungspolitischen Sündenfall». Auch zur Tourismusförderung tauge die Massnahme nicht, gaben die Gegner zu bedenken.
Würde die Erleichterung für die Pistenfahrzeuge an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben, würde der Preis einer Tageskarte von 58 Franken um gerade mal 54 Rappen sinken, stellte Konrad Graber (CVP/LU) im Dezember fest. Das Parlament hielt aber an der Massnahme fest. Damit könne das Parlament etwas Konkretes für den Tourismus tun, argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter.
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