Milliarden-Pleitier Rolf Erb starb an einer Herzerkrankung
So ermitteln Forensiker die Todesursache

Zwei Wochen ist es her, seit seine Lebenspartnerin den Pleitier Rolf Erb (†65) leblos in seiner Villa auffand. Jetzt ist klar: Es war kein Selbstmord. BLICK erklärt, wie Mediziner die Frage nach der Todesursache beantworten.
Publiziert: 21.04.2017 um 18:51 Uhr
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Aktualisiert: 19.10.2018 um 12:27 Uhr
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Starb eines natürlichen Todes: Rolf Erb (†65).
Foto: ENNIO LEANZA
Georg Nopper

Es war das Herz! Am 8. April stirbt Ex-Autokönig Rolf Erb (†65) im Schloss Eugensberg in Salenstein TG. Seine Lebenspartnerin findet die Leiche. Die Polizei schliesst ein Drittverschulden aus. Heute gibt die Thurgauer Staatsanwaltschaft bekannt, dass es ein natürlicher Tod war – und kein Selbstmord. Wie klären Ermittler eine solche Frage? BLICK sprach mit dem Leiter der Abteilung für Forensische Medizin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern, Christian Schyma.

Natürlich? Unnatürlich? Unklar?

«Wird eine Person leblos aufgefunden, muss zuallererst ein Arzt ihren Tod feststellen. Darüber hinaus muss er sagen, ob es sich um einen natürlichen oder einen unnatürlichen Tod handelt oder ob der Fall unklar ist», sagt der Forensiker. «Steht ein natürlicher Tod fest, ist die Sache erledigt. Wenn nicht, wird eine sogenannte äussere Leichenschau vorgenommen. Doch die Todesursache lässt sich dabei nur in den seltensten Fällen bestimmen.» 

Wenn die Person eines nicht natürlichen Todes starb oder die Frage nicht geklärt werden kann, muss der Arzt dies der Polizei melden. Diese verständigt die Staatsanwaltschaft, welche die Rechtsmediziner für die weiteren Untersuchungen aufbietet. Nach der Inspektion der Leiche durch die Rechtsmediziner – der äusseren Leichenschau – entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob der Fall abgeschlossen wird oder nicht, erklärt Schyma.

Erst Computertomografie, dann Obduktion

Für weitere Untersuchungen kommt die Leiche in die Obhut des Rechtsmedizinischen Instituts. «Dort unterziehen sie die Mitarbeiter zuerst einer sogenannten postmortalen Bildgebung, einer Computertomografie. Dabei werden allfällige Fremdkörper, Knochenbrüche oder gasige Veränderungen sichtbar», sagt Schyma. «Erst dann erfolgt die Obduktion, bei der die Rechtsmediziner die Befunde der Bildgebung bestätigen und meistens auch zusätzliche Informationen bereitstellen, etwa über die Gewebebeschaffenheit, oder minimale Blutungen entdecken.»

Die Rechtsmediziner teilen die Befunde der Obduktion der Staatsanwaltschaft mit, die über das weitere Vorgehen entscheidet. Ist die Todesursache immer noch nicht geklärt, können Proben für chemisch-toxikologische Analysen entnommen werden. Zudem können anatomisch-pathologische Untersuchungen nach der Entnahme von Gewebeproben beispielsweise Aufschluss über eine allfällige Krebserkrankung oder andere Leiden geben.

Gewisse Analysen kosten mehr Zeit

Wenn eine Todesursache für die Öffentlichkeit lange Zeit ein Rätsel bleibt, könne dies grundsätzlich zwei Gründe haben, sagt Schyma. «Einerseits kann es sein, dass die Ergebnisse der Obduktion beispielsweise wegen aufwendigen und zeitintensiven toxikologischen Untersuchungen noch nicht vorliegen. Es kann aber auch sein, dass die Staatsanwaltschaft bestimmte Ermittlungen wie etwa die Befragung von Zeugen nicht durch die Bekanntgabe der Todesursache behindern will.»

Zum konkreten Fall um den verstorbenen Autokönig Erb kann Schyma keine Angaben machen. Doch der Forensiker betont: «Dass die Bestimmung der Todesursache zwei Wochen in Anspruch nehmen kann, ist normal.»

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