Insgesamt elf Vorstösse hatte der Bundesrat zu beantworten. Sieben stammen von SVP-Vertretern, vier von Parlamentskommissionen. Der Bundesrat schreibt in seinen Antworten, er habe Verständnis dafür, dass es im Parlament Klärungs- und Diskussionsbedarf gebe. Deshalb verzichte er darauf, an der Staatenkonferenz vom 10. und 11. Dezember in Marrakesch im Marokko teilzunehmen und dem Pakt zu diesem Zeitpunkt formell zuzustimmen.
Bericht zu «Soft Law»
Trotzdem empfehle er dem Parlament aus formellen Gründen, die Motionen abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Ein Parlamentsbeschluss über den Uno-Migrationspakt würde nicht der verfassungsmässigen Kompetenzordnung entsprechen. Der Bundesrat zeigt sich aber bereit, innerhalb von sechs Monaten einen Bericht vorzulegen über die wachsende Rolle von «Soft Law» – rechtlich nicht bindenden, aber politisch schon verpflichtenden Abmachungen.
In seinen Antworten tritt der Bundesrat diversen Behauptungen der Gegner über den Inhalt des Paktes entgegen. So bekräftige der Migrationspakt aber explizit «das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen».
Keine Verpflichtungen
Aus dem Migrationspakt entstünden somit keine rechtlichen Verpflichtungen, die der eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zuwiderlaufen würden.
Die Sicherstellung der eigenständigen Steuerung in der Schweiz werde aber auch von der Zusammenarbeit mit anderen Staaten beeinflusst, gibt der Bundesrat zu bedenken. Die Möglichkeit, zum Beispiel bei der Rückkehr oder der Grenzkontrolle mit den anderen Staaten zusammenarbeiten zu können, wirke sich positiv aus.
Medienfreiheit nicht tangiert
Er äussert sich auch zu einzelnen besonders umstrittenen Punkten des Paktes. Die Medienfreiheit werde vom Migrationspakt «in keiner Art und Weise tangiert», hält der Bundesrat fest. Gefördert werden solle eine offene, faktenbasierte und freie Debatte zu allen Aspekten der Migration.
Als freiwilliges Umsetzungsinstrument werde empfohlen, die öffentliche Finanzierung von Medien einzustellen, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus förderten. Daraus entstehe kein Handlungsbedarf. Das schweizerische Recht kenne klare straf- und zivilrechtliche Grenzen und Sanktionen für rassistische Äusserungen.
Sans-Papiers werden nicht legalisiert
Der Bundesrat stellt auch klar, dass der Pakt keine Forderung nach Legalisierung von Sans-Papiers enthält. Als freiwilliges Umsetzungsinstrument empfehle er eine Einzelfallprüfung. Dies entspreche der bewährten Praxis der Härtefallregelungen in der Schweiz.
Für sinnvoll hält der Bundesrat die Empfehlung des Paktes, Gebühren für Geldüberweisungen in die Heimatstaaten zu senken. Dafür brauche es jedoch keine regulatorischen Massnahmen. Mit der Digitalisierung würden die Preise in den kommenden Jahren weiter sinken.
Der Ständerat wird am 29. November und der Nationalrat am 6. Dezember über einen Teil der Vorstösse befinden. Bisher haben die USA, Israel, Australien, Österreich, Ungarn, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland dem Pakt eine Absage erteilt. (sda)