Mit der Formularpflicht würden Vermieter verpflichtet, bei Abschluss eines neuen Vertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Diese Transparenz soll dazu führen, dass die Mietzinse weniger rasch steigen.
Die Befürworter erhofften sich eine «präventive Wirkung» und die Verhinderung von Missbräuchen, etwa steigenden Mietzinsen nach einer «Pinselrenovation», erklärte Evi Allemann (SP/BE), die auch Präsidentin des bernischen Mieterverbandes ist.
Grüne und Linke erinnerten daran, dass die Miete bei den meisten Mieterinnen und Mietern einen grossen Teil ihres Einkommens wegfresse. Sie kritisierten, dass in den vergangenen Jahren trotz sinkender Hypothekarzinsen die Mieten massiv gestiegen seien. Da könne etwas Transparenz entgegenwirken.
Doch der Nationalrat wollte nichts davon wissen. Er beschloss mit 106 zu 83 Stimmen bei 3 Enthaltungen, nicht auf die Teilrevision des Mietrechtes im Obligationenrecht einzutreten. Die Vorlage geht an den Ständerat.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es nicht nötig ist, dieses Formular auf gesamtschweizerischer Ebene vorzuschreiben. Sie kritisierte etwa den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Vermieter, würde die Formularpflicht eingeführt. Kommissionssprecher und Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) Hans Egloff (SVP/ZH) sprach von einem «gigantischen Papierkrieg».
Petra Gössi (FDP/SZ), FDP-Präsidentin und bis Juni noch Vorstandsmitglied des HEV, fasste die Nachteile der Formularpflicht folgendermassen zusammen: «Sie sind mit mehr Regulierung konfrontiert, und damit wird weniger in den Wohnungsmarkt investiert.»
Zudem sehe das geltende Recht bereits vor, dass die Kantone, die dies wünschen, ein solches Formular einführen können. Bis heute machen sieben Kantone, nämlich Nidwalden, Zug, Freiburg, Waadt, Neuenburg, Genf und Zürich von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann hielt vergeblich dagegen, dass die Formularpflicht in den Kantonen, welche diese bereits kennen, keinen Einfluss auf die Investitionstätigkeiten in den Wohnungsmarkt habe. Zudem sei der Leerwohnungsbestand heute «bescheiden». Er steige zwar, aber nur im Hochpreissegment und bei Eigentum.
Der Vorschlag des Bundesrats war eine der Massnahmen, um die Folgen der Personenfreizügigkeit abzufedern. Vor allem im Vorfeld der Abstimmung über die Zuwanderungsinitiative vom Februar 2014 wurden die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt wegen der Zuwanderung breit diskutiert.
Andere Punkte der nun vom Nationalrat abgelehnten Teilrevision des Mietrechts sind etwa die Einführung einer mechanischen Unterschrift, einer Faksimile-Unterschrift, bei Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Nebenkosten-Akontobeträgen. Zudem sollte die Verwendung eines Formulars überflüssig werden, wenn ein gestaffelter Mietzins vereinbart worden ist. Neu sollte eine einfache schriftliche Mitteilung genügen.
Weiter sollten Mietzinserhöhungen infolge wertvermehrender Investitionen im ersten Jahr nach Mietbeginn nur dann wirksam werden, wenn die Mietenden beim Vertragsabschluss darüber informiert wurden. Diese sollten so vor überraschenden Mietzinserhöhungen kurz nach Beginn der Vertragsdauer geschützt werden.
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