Der Durchschnittszinssatz, der per 30. September ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,83 auf 1,80 Prozent gesunken. Auf den mietrechtlich massgebenden Referenzzinssatz hat dies jedoch keinen Einfluss: Er beträgt kaufmännisch gerundet weiterhin 1,75 Prozent.
Das wird so bleiben, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet, wie das BWO weiter schreibt. Da der Referenzzinssatz vorerst aber noch gleich bleibt, ergibt sich auch kein neuer Anspruch für Mietzinssenkungen.
Mieter kommen nur in den Genuss einer Reduktion, wenn der Mietzins nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiert. Allerdings erhalten Mieter auch dann nicht in jedem Fall eine Reduktion: Die Vermieter können aufgelaufene Kostenänderungen wie die Teuerung im Umfang von 40 Prozent oder Erhöhungen von Unterhaltskosten im Einzelfall mit der geforderten Mietzinssenkung verrechnen.
Wer keine Mietzinssenkung erhalten habe, müsse aktiv werden und diese einfordern, schreibt der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) in einer Mitteilung. Seit 2008 betrage das Reduktionspotenzial 17 Prozent.
Der Referenzzinssatz dürfte zudem längere Zeit auf seinem Allzeittief verharren. Das BWO hatte bei der jüngsten Senkung im Juni ebenfalls angedeutet, der Referenzzinssatz werde vermutlich mindestens ein Jahr stabil bleiben. Der Hauseigentümerverband (HEV) geht sogar davon aus, dass der Referenzzinssatz noch weiter sinken könnte.
Der Referenzzinssatz berechnet sich auf Basis der Hypothekarzinsen - also jener Zinsen, welche Hauseigentümer für ihre Hypotheken bezahlen. In den letzten Jahren waren die Hypothekarzinsen stark gefallen.
Für den Hauseigentümerverband (HEV) hat dies den positiven Effekt, dass Vermieter immense Investitionen ohne schmerzhafte Mietzinsaufschläge auffangen konnten. Dank des langjährigen Tiefzinsniveau gebe es immer noch zahlreiche Mietverhältnisse mit günstigen Mietzinsen, schreibt der Verband weiter.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.
Seit der Einführung im September 2008 ist der Referenzzinssatz nur gesunken. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent. Die nächste Bekanntgabe ist für den 1. März 2016 vorgesehen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekannt gegeben.
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