Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz steht seit langem auf der politischen Agenda. Sie entspricht, wie das Aussendepartement (EDA) betont, sowohl einer aussenpolitischen Forderung der UNO, als auch einer innenpolitischen Erwartung. Über 120 Staaten haben bereits eine solche Institution, darunter fast alle europäischen Länder.
Der Bundesrat hatte am 13. Dezember 2019 die Vorlage zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution gutgeheissen. Die neue Menschenrechtsinstitution ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Interessierte natürliche und juristische Personen können unter der Voraussetzung Mitglied werden, dass ihre Tätigkeit einen Bezug zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte hat.
(SDA)