Die Grundrechte würden aber zusehends durch den Volkswillen infrage gestellt, schreiben die Schweizer Bischofskonferenz, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche der Schweiz am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung.
Ein demokratisches System könne sich aber «der Forderung nach Gerechtigkeit nur dann annähern, wenn es auf den Grundrechten aufbaut».
Dazu gehörten die demokratische Mitwirkung bei der Ausarbeitung der Gesetze, ein gerechter Staat und an Gerechtigkeit orientierte Gesetze, Solidarität gegenüber allen, die im Land wohnten, und der Zugang zu unabhängigen Gerichten, schreiben die drei Landeskirchen.
Und dabei müssten die Menschenrechte der Massstab sein für eine gerichtliche Überprüfung und zwar auch vor einem übergeordneten Gericht wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus Sicht der drei Kirchen ist nur so garantiert, dass die «Menschenrechte nicht toter Buchstabe» bleiben.
«Das ist die allerletzte Garantie unserer Freiheit und Sicherheit als Bürger und als Bürgerin», der man vertrauen könne. Immerhin habe sich die Idee, dass die Menschenrechte für alle gelten müssten, erst durchgesetzt nach den «schrecklichen Erfahrungen totalitärer Systeme im 20. Jahrhundert».
Damit verweisen die drei Kirchen unter anderen auf durch die Nationalsozialisten angestrebte Vernichtung der Juden im Holocaust oder auf die Umsiedlungen ganzer Völker mit Millionen Toten in der Sowjetunion unter Stalin.
In ihrer Erklärung laden die Kirchen dazu ein, einen Appell der Menschenrechtsorganisation ACAT Schweiz zum Schutz der Grund- und Menschenrechte zu unterzeichnen.