Drohnen werden immer erschwinglicher. Für rund 20 Franken kann man bereits «Pilot» werden. Die teureren Varianten kosten dennoch mehrere Tausend Franken. In der Schweiz schätzt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) den Bestand der Fluggeräte auf ungefähr 100'000 Stück, wie die «Berner Zeitung» berichtet.
Die Flieger schaffen jedoch neuartige Konflikte – auch zwischen Mensch und Natur. «Problematisch ist, dass Drohnen auch in Gebiete eindringen, wo bisher keine oder kaum Störung stattfand», sagt der Sprecher der Schweizerischen Vogelwarte, Livio Rey, zu BLICK.
Drohnen beeinträchtigen Überleben der Vögel
Denn überall dort, wo Vögel leben, können Drohnen stören. «Unseres Wissens gibt es in der Schweiz keine Hotspots, wo das Problem gehäuft auftritt», so Rey. Wichtig sei aber, dass in Naturschutzgebieten und Wildruhezonen und deren Umgebung nicht mit Drohnen geflogen werde. Daher sollen dort Verbote gelten.
Vögel – und andere Wildtiere – können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen. Das führe zu Stress, treibe sie in die Flucht oder provoziere zu Angriffen. Somit stellen Drohnen eine Belastung für die Tiere dar. Das Überleben und der Fortpflanzungserfolg seien dadurch beeinträchtigt.
Alle Vogelarten betroffen
Grundsätzlich seien alle Vogelarten betroffen. Allerdings reagieren nicht alle Vögel gleich stark. Dementsprechend sei auch die Störwirkung unterschiedlich. Rey unterstreicht, dass nicht nur Lärm stört: «Auch Flugbahn und Grösse der Drohne haben einen Einfluss.»
Bei der Schweizerischen Vogelwarte gehen denn auch regelmässig Meldungen von solchen Fällen ein, allerdings nicht systematisch. «Von den uns gemeldeten Vorfällen auf die gesamte Schweiz zu schliessen, ist deshalb nicht möglich», erklärt Rey. Ob sich die Lage zuspitze, liesse sich somit auch nicht feststellen.
Für Hobby-Drohnen ist keine Bewilligung nötig, doch es gibt gesetzliche Vorschriften. Wenn Drohnen mehr als 500 Gramm wiegen, müssen sie einen Mindestabstand von fünf Kilometern zu Flugplätzen halten und dürfen ausserhalb der Sperrzonen nicht höher als 150 Meter fliegen – also auch nicht über dem Stadtgebiet von Zürich, Basel oder Bern. Wer Drohnen fliegen lässt, die mehr als ein halbes Kilo wiegen, braucht eine Haftpflichtversicherung, die einen Schaden von mindestens einer Million Franken abdeckt.
Für Hobby-Drohnen ist keine Bewilligung nötig, doch es gibt gesetzliche Vorschriften. Wenn Drohnen mehr als 500 Gramm wiegen, müssen sie einen Mindestabstand von fünf Kilometern zu Flugplätzen halten und dürfen ausserhalb der Sperrzonen nicht höher als 150 Meter fliegen – also auch nicht über dem Stadtgebiet von Zürich, Basel oder Bern. Wer Drohnen fliegen lässt, die mehr als ein halbes Kilo wiegen, braucht eine Haftpflichtversicherung, die einen Schaden von mindestens einer Million Franken abdeckt.
Schwierige Aufgabe für Wildhüter
Dies stelle auch kantonale Wildhüter vor eine neue, schwierige Aufgabe: die Umsetzung der Drohnenflugverbote. Die Schweizerische Vogelwarte will Abhilfe schaffen: «Mit der Publikation eines Merkblatts versuchen wir, die Sensibilisierung der Drohnenpiloten zu verbessern, was auch den Wildhütern die Arbeit erleichtern dürfte.»
Gemeinsam mit dem Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen (SVZD), dem Bund, den Kantonen und verschiedenen Umwelt- und Jagdverbänden werde das Merkblatt publiziert. Damit soll das Einhalten dieser Empfehlungen in Zukunft selbstverständlich werden.