Das Hakenkreuz-Plakat gegen die Durchsetzungsinitiative hat möglicherweise juristische Konsequenzen. Wie die «SonntagsZeitung» heute berichtet, wurden in den vergangenen Tagen gleich mehrere Anzeigen eingereicht.
Eine Anzeige, die vergangenen Dienstag bei den Behörden einging, könnte dem Macher des Plakats oder anderen an der Verbreitung Beteiligten laut der Zeitung besonders gefährlich werden. Gegen Unbekannt gerichtet, zeigt sie einen Verstoss gegen das Wappenschutzgesetz an. So verbietet das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen die Verwendung des Schweizerkreuzes, falls die Benutzung «gegen die guten Sitten verstösst». Bei einer Verurteilung droht eine Busse von bis zu 5000 Franken oder Haft bis zu zwei Monaten.
Doch wer hätte einen allfälligen Gesetzesbruch tatsächlich zu verantworten? In Frage käme Werber Parvez Sheik Fareed, der das Plakat gestaltete. Aber auch die SBB und die Plakatgesellschaft APG, die die Werbeflächen zur Verfügung gestellt haben, sowie die anonymen Auftraggeber, die die Kampagne bezahlt haben, könnten zur Rechenschaft gezogen werden.
Laut Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft, wird die Anzeige zurzeit bearbeitet. «Wir müssen nun entscheiden, ob und allenfalls gegen wen ein Verfahren eröffnet wird.»
Weitere Anzeige nimmt Werber ins Visier
Eine weitere Anzeige zielt direkt gegen Plakat-Macher Sheik Fareed. Sie stammt von David Sassan Müller, Rechtsanwalt und juristischer Berater bei der Aargauischen Industrie- und Handelskammer. Er sei überzeugt, dass der Werber gegen die Rassismus-Strafnorm verstossen hat, sagte er gegenüber der «Aargauer Zeitung». Laut eigenen Angaben hat er die Klage am Freitag per Mail eingereicht, nächste Woche will er sie «formal korrekt» auch noch schriftlich nachreichen.
Rechtliche Schritte plant zudem der parteilose Ständerat Thomas Minder. «Wir klären zurzeit mit Markenschutzanwälten ab, wie wir gegen das Plakat vorgehen können», sagt sein politischer Sekretär Claudio Kuster. Die beiden Schaffhauser zielen auf die Auftraggeber der Hakenkreuz-Werbung. Verantwortlich sei, wer die Plakate bezahlt habe.
Sheik Fareed selbst fasst derweil eine Schadensersatzklage gegen die SBB ins Auge, weil diese die Werbung gestoppt haben.