Mega-Einsatz in Thayngen
Holländer wollte zwei Kilo Sprengstoff in die Schweiz schmuggeln

Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Anfang November 2021 am Grenzübergang Thayngen mit zwei Kilogramm Sprengstoff aufgegriffenen 51-jährigen Holländer Anklage erhoben. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat gibt es keine. Ziel war offenbar ein Bankomat.
Publiziert: 22.08.2022 um 11:21 Uhr
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Aktualisiert: 23.08.2022 um 15:13 Uhr
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Im November 2021 kommt es in Thayngen SH zu einem Grosseinsatz am Zoll.
Foto: BRK News

Anfang November 2021 kommt es in Thayngen SH zu einem Grosseinsatz der Polizei. Der gesamte Grenzübergang wird gesperrt, stundenlang sind Spezialkräfte im Einsatz. Grund: Sprengstoff-Alarm.

Wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilt, fanden die Beamten vier Pakete mit insgesamt rund zwei Kilogramm Sprengstoff in dem Auto. Zudem fanden die Beamten einen Geisfuss, einen Bolzenschneider, Sturmhauben, Benzinkanister und gefälschte Kontrollschilder.

Gefahren wurde das Auto von einem Holländer (51). Er wurde umgehend verhaftet.

Mann in Untersuchungshaft

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann das Herstellen, Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen vor, wie sie am Montag mitteilte. Weitere Anklagepunkte sind Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und gegen das Strassenverkehrsgesetz.

Der Holländer sitzt er in Untersuchungshaft. Hinweise auf eine terroristisch motivierte Tat fand die Bundesanwaltschaft laut eigenen Angaben nicht: «Dies gilt auch Stand heute noch.»

Gemäss Anklage wollte der Beschuldigte den Sprengstoff zusammen mit den anderen im Personenwagen sichergestellten Gegenständen an eine unbekannte Person in der Schweiz übergeben. Der Mann habe gewusst, dass sich die Pakete in einer Tasche in dem von ihm gelenkten Fahrzeug befanden. Zumindest sei er billigend davon ausgegangen, dass es sich um Sprengstoff handelt.

Weiter soll er gewusst haben, dass der Sprengstoff für weitergehende Verbrechen hätten benutzt werden sollen. Es besteht der konkrete Verdacht, dass die mitgeführten Gegenstände zur Sprengung eines Bankomaten hätten verwendet werden sollen.

Zusammen mit der Anklageschrift hat die Bundesanwaltschaft für den Beschuldigten beim zuständigen Zwangsmassnahmengericht auch Sicherheitshaft beantragt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gelte die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten, hiess es weiter. (zis/SDA)

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