Medizin
Ausbildungsziele für Mediziner werden erweitert

Der Bundesrat hat einen ersten Teil der Änderungen des Medizinalberufegesetzes per Anfang kommenden Jahres in Kraft gesetzt. Neu werden die Hausarzt- und die Komplementärmedizin sowie die medizinische Grundversorgung ausdrücklich in die Ausbildungsziele aufgenommen.
Publiziert: 25.11.2015 um 11:37 Uhr
|
Aktualisiert: 09.10.2018 um 03:48 Uhr

Die Integration der medizinischen Grundversorgung und der Hausarztmedizin in die universitären Aus- und Weiterbildungsziele des MedBG stärkt deren Rolle, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Neu müssen etwa Apothekerinnen und Apotheker Kompetenzen im Impfbereich erwerben, häufige Krankheiten erkennen können und über Kenntnisse zu deren Behandlung verfügen.

Mit der Aufnahme von Kenntnissen zu komplementärmedizinischen Methoden in die Ausbildungsziele wird der Verfassungsauftrag umgesetzt, den das Volk 2009 mit der Annahme der Initiative «Ja zur Komplementärmedizin» erteilt hat.

Die Revision des Medizinalberufegesetzes erfüllt gemäss Mitteilung eine der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates. Er will, wie er in der Strategie Gesundheit2020 festhält, die Hausarztmedizin und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsfachleuten intensivieren.

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.
Jetzt im Blick Live Quiz abräumen

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Das beliebteste Quiz der Schweiz ist zurück.

Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.

So gehts:

  • App holen: App-Store oder im Google Play Store
  • Push aktivieren – keine Show verpassen

  • Jetzt downloaden und loslegen!

  • Live mitquizzen und gewinnen

Fehler gefunden? Jetzt melden