Der Bundesrat will, dass mit der Medienabgabe nicht nur Radio und Fernsehen unterstützt werden, sondern auch Online-Medien. Unterstützung erhalten sollen diese nur, wenn sie hauptsächlich Audio- und Videoinhalte anbieten.
Ziel des Bundesrates ist es, die Presse vor subventionierter Konkurrenz zu schützen. Für eine direkte Förderung von Zeitungen - ob gedruckt oder online - fehle die Verfassungsgrundlage, sagte Bundesrätin Doris Leuthard im Juni. Die Vernehmlassung zum Mediengesetz endet am Montag.
Streit um Bedeutung von elektronischen Medien
Die Kritik an den Vorschlägen ist bei den Parteien gross. Grundsätzlich einverstanden zeigen sich einzig die Grünliberalen. Der Gesetzesentwurf müsse der Bedeutung des Internet als Informationsmedium Rechnung tragen.
Heftige Kritik kommt dagegen von SVP und FDP. Direkte Unterstützung für Online-Angebote lehnen sie strikte ab. Das Gesetz über elektronische Medien hält die SVP für völlig unnötig. Gerade im Online-Bereich herrsche bereits eine grosse Angebotsvielfalt, so dass sich staatliche Förderungsprogramme erübrigten.
In den Augen der SVP gefährdet eine staatliche Förderung die Unvoreingenommenheit der Medien, da diese von der öffentlichen Hand abhängig würden. In ihren Augen wäre eine Deregulierung angezeigt mit weniger Gesetzen und mehr Freiheit und Wettbewerb.
Die FDP nennt den Leistungsauftrag für die SRG zu vage. Sie wünscht eine Konzentration auf das Wesentliche für die verschiedenen Sprachregionen. Sport und Unterhaltung zum Beispiel sollten nur angeboten werden, wenn sie von nationaler Bedeutung seien und sich im Markt nicht selbst finanzieren könnten.
Der Westschweizer Verlegerverband Media Suisse lehnt den Entwurf ganz ab, bietet aber Hand zu Verbesserungen. Mit der Subventionierung kostenloser Online-Angebote rufe der Bund eine lebensbedrohliche Konkurrenz für die privaten Medien auf den Plan.
Seitens der Linken wird vor allem die fehlende Subventionierung gedruckter Medienerzeugnisse bemängelt. Kurze Videofilme seien förderungswürdig, recherchierte Pressetexte aber nicht, bringen es die Grünen auf den Punkt. Auch SP, CVP und BDP schliessen sich dieser Kritik an.
Die vorgeschlagene Kommission für elektronische Medien (Komem) stösst ebenfalls auf wenig Gegenliebe. Der SVP erscheint sie als «Wächterrat» und damit als unnötig. Für die FDP ist die Aufgabenfülle der Komem zu gross, das Gremium sollte sich lediglich auf die Konzessionierung von elektronischen Angeboten konzentrieren.
Auch die BDP und die Grünliberalen hegen Bedenken gegen die Kommission. Ihre Machtfülle sei zu gross und die Zusammensetzung «aus fünf bis sieben unabhängigen Sachverständigen» fragwürdig. Medien Schweiz findet die Komem überflüssig.
Regionale Radio- und TV-Sender
Die SP hält diese zwar für eine gute Idee, in der vorgeschlagenen Form aber für nicht praktikabel. Die Grünen begrüssen eine staatsferne Regulierungsbehörde, halten aber eine vertiefte Prüfung verschiedener Modelle wie etwa einen Publikumsrat, eine Begleitgruppe oder ähnliches für nötig. Für die Konzession soll weiterhin der Bundesrat zuständig sein.
Die Mediengewerkschaft (SSM) spricht sich auch für eine staatsferne Kommission aus. Allerdings müssten die Fachleute wirklich frei von Interessenbindungen sein. Ihre Auswahl müsste zwingend der Bundesrat vornehmen.
Einen weiteren Kritikpunkt bildet das Auslassen der regionalen Radio- und Fernsehsender im Entwurf. Die Vereinigung der Radios der Romandie etwa befindet, die Vorschläge verschlechterten die aktuellen Rahmenbedingungen beträchtlich.
Das Prinzip des Service public für eine Region werde vernachlässigt und die Finanzierung der Sender in Frage gestellt. Die Beiträge aus dem Gebührentopf blieben zwar die selben, die Zahl der Empfänger steige aber. Auch SP, BDP und CVP fürchten um die regionalen elektronischen Medien. (SDA)
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