Mit äusserst knappen 50,1 Prozent Ja und nur dank den Stimmen aus der Romandie hiess das Volk am 14. Juni 2015 das neue Radio- und Fernsehgesetz gut. Obwohl es um tiefere Empfangsgebühren und die Haushaltsabgabe ging, wurde das Referendum zu einem Plebiszit über den Service public und die Programmgestaltung.
Kommentatoren sprachen von einer «Ohrfeige» für den nationalen Mediengiganten, der damalige Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument von einem «Traumresultat». So nah an einem Sieg konnten sich SRG-Kritiker tatsächlich noch nie wähnen.
Zu wenig Unterschriften
Volksinitiativen, die den gebührenfinanzierten Sendern den Geldhahn zudrehen wollten, hatten sich in der Vergangenheit allesamt als Rohrkrepierer erwiesen. 1982 kam eine vom Landesring der Unabhängigen (LdU) gestartete Initiative «Freiheit und Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen» nicht zustande, weil sie zu wenig Unterschriften auf sich vereinigte.
1994 scheiterte die «Trumpf-Buur-Initiative» für eine Abschaffung der SRG-Gebühren schon im Sammelstadium. Benannt war sie nach der Inserateplattform einer rechtsbürgerlichen Vereinigung, die wie die Schweizerische Radio- und Fernsehvereinigung («Hofer-Club») gegen «Linkstrend» bei Radio und Fernsehen zu Felde zog.
Zwei weitere Volksbegehren mit demselben Ziel wurden 2011 und 2013 lanciert. Auch hier mussten die Initianten vorzeitig das Handtuch werfen. Für das jüngste Projekt brachte die Organisation «Solidarische Schweiz» (SOS) nicht einmal 10'000 Unterschriften zusammen.
Ablehnung vom Parlament
Ebenfalls kein Erfolg war der Petition «Radio- und Fernsehgebühren: 200 Franken sind genug» beschieden. Obwohl von 140'000 Personen unterzeichnet, wurde die «Gebührenmonster»-Petition 2011 vom Parlament abgelehnt.
Anders als das im Volk beliebte Radio war es stets das Fernsehen, das am meisten Ärger auf sich zog. So wurde dem TV schon vor der Aufnahme des regulären Sendebetriebs vor 60 Jahren eine Zerstörung des Familienlebens, die Heranzüchtung moderner Analphabeten und Gesundheitsschädigungen angekreidet.
Radio und TV sind Sache des Bundes
Zweimal - 1957 und 1967 - verwarf das Stimmvolk einen Radio- und Fernsehartikel in der Verfassung. Erst in der Abstimmung von 1984 erhielten die elektronischen Medien eine Verfassungsgrundlage. Damit wurde die Gesetzgebung über Radio und Fernsehen Sache des Bundes.
Nachdem Radiopirat Roger Schawinski begonnen hatte, die Schweiz vom italienischen Pizzo Groppero aus zu beschallen, bröckelte Anfang der 1980er-Jahre auch das SRG-Monopol. Zunächst im Rahmen der Rundfunkversuchsverordnung (1983), später mit dem neue Radio- und Fernsehgesetz (1992) wurden private, werbefinanzierte Sender zugelassen. (SDA)
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