Sie wäre eine Vorzeige-Ausländerin gewesen: Ljaura Recepi (28), seit 2011 in der Schweiz, hat alles getan, um sich schnellstmöglich zu integrieren.
Seit 2012 arbeitet die Serbin ohne Unterbruch Vollzeit beim McDonald's Abtwil SG. Dort ist sie als Schichtleiterin verantwortlich für 15 Mitarbeiter, verdient 4600 Franken pro Monat.
Recepi hat auf eigene Kosten Deutschkurse absolviert, wurde nie betrieben und hat einen tadellosen Leumund. Die Miete für ihre 1½-Zimmer-Wohnung in St. Gallen und auch die Steuern zahlte sie immer pünktlich.
Ausweisung wegen Scheidung
Trotzdem muss die McDonald's-Managerin am Montag die Schweiz verlassen. Die Ausweisung aus dem Jahr 2015 ist im Mai dieses Jahres vom Bundesgericht gestützt worden und rechtskräftig. Ihr Anwalt, den Recepi selbst bezahlt, kann höchstens noch eine Fristverlängerung erstreiten.
Der Grund für die Ausweisung: Recepi hat sich von ihrem serbischen Ehemann 2013 scheiden lassen. Dieser hatte eine C-Bewilligung und holte Recepi 2011 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz.
Weil die Ehe keine drei Jahre gehalten hat, muss Recepi nun raus. So sieht es das Gesetz für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten wie Serbien vor. Ausnahme: Die Ehe wurde aus wichtigen Gründen geschieden. Etwa wegen häuslicher Gewalt.
«Mein Mann machte Terror, weil ich arbeiten wollte»
Einen solchen Grund kann Recepi nicht angeben. Sie wurde «nur» unterdrückt, wie sie sagt. «Mein Mann machte Terror, als ich meine Arbeitsstelle bei McDonald's angenommen habe. Er verlangte von mir, dass ich zu Hause bleibe und koche, putze und die Wäsche mache.» Dafür hätte sie dann von ihm Sackgeld bekommen.
Für die Muslima undenkbar: «Ich will unabhängig bleiben und nicht die Dienerin meines Mannes sein.»
Weil sie jene Freiheit angestrebt habe, die ihr Schweizer Frauen vorleben, müsse sie nun die Schweiz verlassen, sagt sie. «Hätte ich mich weiter von meinem Ex-Mann unterdrücken lassen, hätte ich in der Schweiz bleiben dürfen – das ist doch irre!»
Ausweisung von Ausländern ist von «öffentlichem Interesse»
Der Ex-Mann sieht das anders. Den Behörden teilt er nach der Trennung laut Unterlagen des St. Galler Justizdepartements mit, dass seine Ex-Frau ihn nur geheiratet habe, um den Schweizer Pass zu erhalten. Es sei nie eine richtige Ehe gewesen. Recepi bestreitet dies. «Ich habe ihn geliebt!»
Für das St. Galler Justizdepartement spielt das keine Rolle. Bei der Ausweisung geht es ums Prinzip. «Es besteht ein öffentliches Interesse, dass Ausländer, bei denen nach kurzem Aufenthalt die familiären Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung wegfallen, die Schweiz wieder verlassen». Das schreibt das Amt in jener Verfügung, das vom Bundesgericht diesen Mai gestützt wurde.
Für Recepi bedeutet dies: Am Montag muss sie die Koffer packen.
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