Massnahmen per Verordnung
Ständerat will Wölfe in Schranken halten

Der Ständerat will nach dem Nein vom Stimmvolk zum revidierten Jagdgesetz zwar keine neue Vorlage lancieren. Er fordert aber Massnahmen per Verordnung, damit Wölfe in Schranken gehalten und Herden geschützt werden können.
Publiziert: 09.03.2021 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 09.03.2021 um 16:10 Uhr
Der Ständerat fordert neue Vorschriften, um die Wölfe in der Schweiz in Schranken zu halten und die Herden besser zu schützen. Im Bild ein Wolf in einem Zoo.
Foto: ALEXANDRA WEY

Die Motion seiner Umweltkommission (Urek-S) hiess der Ständerat am Dienstag gut. Der Nationalrat entscheidet voraussichtlich in der laufenden Woche über einen gleich lautenden Vorstoss der Schwesterkommission, der Urek-N. Sagt die grosse Kammer ebenfalls Ja, muss sich der Bundesrat an die Arbeit machen.

Die Motion verlangt unter dem Titel «geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren» angepasste Kriterien, damit Wölfe, die Nutztiere gerissen haben, rascher geschossen werden dürfen. Der Bundesrat soll im Rahmen des geltenden Gesetzes Massnahmen zum Schutz von Nutztieren treffen. Wölfe sollen Menschen in keinem Fall gefährden.

«Wölfe, die sich im Baugebiet aufhalten, brauchen andere Massnahmen als Wölfe in freier Wildbahn», sagte Kommissionspräsident Martin Schmid (FDP/GR). Daniel Fässler (CVP/AI) berichtete von Wölfen, die im Siedlungsgebiet Tiere gerissen hätten.

Alle zwei bis drei Jahre verdoppele sich die Wolfspopulation im Land, fügte Beat Rieder (CVP/VS) bei. Er wollte ein proaktives statt des heutigen reaktiven Modells für den Umgang mit dem Grossraubtier. Daniel Jositsch (SP/ZH) forderte als Lösung einen Kompromiss, den auch die Gegner des Jagdgesetzes unterstützen könnten.

Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) nannte es heikel, so kurz nach der Abstimmung über das Jagdgesetz neue Bestimmungen zu erlassen. Das Jagdgesetz wurde im September an der Urne abgelehnt.

Bei einem Ja hätten Wölfe präventiv geschossen werden dürfen, also auch dann, wenn sie noch gar keinen Schaden angerichtet haben. Die Gegnerinnen und Gegner sprachen von «Abschüssen auf Vorrat».

Mit den neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf wollten Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament das Jagdgesetz von 1986 der Aktualität anpassen. Damals gab es keine Wölfe mehr in der Schweiz. Die Urek-S geht davon aus, dass mittlerweile rund 100 Wölfe in der Schweiz leben. Wölfe tauchten zunehmend im Siedlungsgebiet auf.

In den neunziger Jahren wanderten die ersten Wölfe aus Italien und Frankreich selbständig in die Schweiz ein, wie das Bundesamt für Umwelt auf seiner Webseite schreibt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass landesweit mindestens neun Wolfsrudel unterwegs sind. Wölfe sind in der Schweiz geschützt.

Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Elemente aus dem abgelehnten Jagdgesetz könnten aber nicht aufgenommen werden, betonte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. «Es wäre wünschenswert, dass wir etwas finden, das rasch wirken kann.»

(SDA)

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