Ständerat debattiert Masseneinwanderungs-Initiative
Hartes Ringen um die Details des Zuwanderungs-Gesetzes

Das Konzept zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative steht. Auf der Zielgeraden wird nun hart um die Details gefeilscht. Im Zentrum steht die Frage, wie hoch die Arbeitslosigkeit sein muss, damit Massnahmen zu Gunsten Arbeitsloser ergriffen werden können.
Publiziert: 07.12.2016 um 10:50 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 10:10 Uhr
Die Räte nähern sich bei der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative der Ziellinie. Justizministerin Simonetta Sommaruga ist in den Räten und in den Kommissionen stark gefordert.
Foto: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Der Nationalrat hat den Hinweis auf eine «erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit» im Gesetz festgehalten. Dem Ständerat genügt «über dem Durchschnitt». Es brauche keine Arbeitslosenquote von 10 oder 15 Prozent, um die Massnahmen auszulösen, betonte Pirmin Bischof (CVP/SO) am Mittwoch im Ständerat. Diese Zahl war im Nationalrat wiederholt genannt worden.

Es sei zu früh, um über absolute Zahlen zu sprechen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Werte dürften nicht so hoch sein, dass gar nie Massnahmen ergriffen werden könnten. Sie dürften aber auch nicht so tief sein, dass es ständig Einschränkungen gebe. Der Bundesrat werde die Grenze in einer Verordnung festhalten.

Sind die Bedingungen in einer Berufsgruppe oder einer Region erfüllt, müssen offene Stellen dem Arbeitsamt gemeldet werden. Dort stehen die Inserate zunächst nur gemeldeten Arbeitslose zur Verfügung. Davon profitieren auch Stellensuchende aus der EU und Grenzgänger.

Von der Privilegierung «inländischer» Stellensuchender ist der Ständerat wegen eines möglichen Konflikts mit dem Freizügigkeitsabkommen abgerückt. Peter Föhn (SVP/SZ) klagte, dass damit das letzte Element des Verfassungsauftrags aus dem Gesetz gestrichen werde. Nun fühle er sich komplett hintergangen.

Bei den Pflichten für Arbeitgeber ist die der Ständerat dem Nationalrat ein Stück weit entgegengekommen. Arbeitgeber sollen abgelehnte Bewerbungen nicht begründen, sondern bloss mitteilen müssen. Auch sollen Stellenbewerber nicht von der Arbeitsvermittlung zugewiesen werden, die Arbeitgeber laden geeignete Kandidaten selber ein.

Sie seien aber verpflichtet, Bewerbungsgespräche durchzuführen, hielt Sommaruga fest. Vorsätzliche Widerhandlungen werden mit Bussen von bis zu 40'000 Franken geahndet. Zusätzlich hat der Ständerat die Möglichkeit von Eignungsabklärungen geschaffen. Der Bundesrat kann Ausnahmen von diesen Pflichten festlegen, insbesondere, um bürokratischen Leerlauf zu vermeiden.

Einen weiteren Entscheid fällte der Ständerat für die Galerie: Die Räte sind sich einig, dass weiter gehende Massnahmen möglich sein sollen, wenn die Vorzugsbehandlung für Arbeitslose nicht die gewünschte Wirkung hat. Diese dürfen das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzen.

Den ausdrücklichen Hinweis darauf hat der Ständerat nun aber fallen lassen. Bischof sprach von einer «unnötigen Provokation gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung, die Artikel 121a der Bundesverfassung angenommen hat». Die Mehrheit hatte damit kein Problem: Das Völkerrecht gelte ohnehin und müsse nicht speziell erwähnt werden, sagte Paul Rechsteiner (SP/SG).

Weiter hat der Ständerat das Anliegen jener Kantone aufgenommen, die besondere Probleme mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern haben. Diese sollen beim Bundesrat selber Massnahmen beantragen können. Damit sind innerstaatliche Massnahmen wie auch Massnahmen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens gemeint.

Die Umsetzungsarbeiten sind weiter auf Kurs. Die Schlussabstimmung findet Ende nächster Woche statt. Bis am 9. Februar 2017 muss die SVP-Initiative umgesetzt werden. Das verlangt die Verfassung.

Eine tragfähige Lösung ist auch Bedingung für die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Das wiederum macht den Weg frei für die Assoziierung der Schweiz an die EU-Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.

Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, liess Justizministerin Simonetta Sommaruga offen. Nötig ist eine Einigung mit der EU, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist. Ob eine solche bestehe, werde der Bundesrat nach der Schlussabstimmung entscheiden, sagte Sommaruga. «Ich kann einen Bundesratsentscheid nicht vorwegnehmen.»

Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat.

Fehler gefunden? Jetzt melden