Die Vorladung kam unerwartet. Patrick G.* (38) soll gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. «Ich hatte keine Ahnung warum und glaubte an einen Irrtum», sagt der Marketingleiter aus Zürich. Erst auf dem Posten erfuhr er den Grund: zehn Hanfsamen, die er einen Monat zuvor in Holland bestellt hatte.
Die Lieferung kam nie an. Sie wurde beim Zoll abgefangen und landete direkt bei der Polizei. «Mir war nicht bewusst, dass ich etwas Unrechtes getan habe», sagt Patrick G., der zugibt, etwa alle zwei Monate einen Joint zu rauchen. Er habe die Samen in Töpfen auf seinem Balkon pflanzen wollen.
Patrick G. ist kein Einzelfall. Zurzeit fangen die Zollbeamten Hunderte von Paketen ab und melden die Adressaten konsequent. Die Polizei hat noch nie so viele Bürger wegen «Bestellung illegaler Hanfsamen» verzeigt wie in den letzten Wochen.
Besonders hoch ist die Zahl im Kanton Zürich. «Seit Mitte März laufen 750 Verfahren, das sind 75 Lieferungen pro Woche – zehnmal mehr als früher», bestätigt Werner Schaub, Medienchef der Kantonspolizei Zürich.
Im Schnitt finden die Zöllner zwischen drei und 30 hochpotente Hanfsamen in den Umschlägen. «Das ergibt 7500 Pflanzen à 225 Kilogramm Cannabis oder 900 000 Joints», rechnet Schaub. Auf der Gasse bekäme man dafür 2,25 Millionen Franken. Den Grund für die massive Zunahme kennt Schaub nicht – und verweist auf die Zollbehörde. Die hat ihrerseits eiligst eine Pressekonferenz für Freitag einberufen.
Von einer Hetzjagd auf harmlose Kiffer spricht der Verein «Legalize it», der Cannabiskonsumenten berät. «Das Vorgehen der Polizei ist lächerlich», ärgert sich Vorstandsmitglied Sven Schendekehl (45). «Sie klagen über Personalmangel, haben aber Zeit, Hobby-Kiffern nachzusteigen. Das steht in keinem Verhältnis.» Er wisse von Konsumenten, die bereits wegen zehn Samen die Polizei im Haus hatten. «Sechs Polizisten mit Hunden durchsuchten die Räume – gefunden haben sie nichts! Es sind nicht die Dealer, die jetzt büssen, sondern die Geniesser!» Das ist auch der Polizei bewusst. «Diese Leute sind nicht kriminell», sagt Werner Schaub. «Viele wissen nicht, dass bereits das Bestellen von Hanfsamen illegal ist. Trotzdem machen sie etwas Verbotenes.»
In 90 Prozent der Fälle kommen die Adressaten mit einer Busse von 200 bis 500 Franken davon. Für den Rest wird es ungemütlich. Schaub: «Diese Fälle gehen an die Staatsanwaltschaft. Da sind Hausdurchsuchungen nicht ausgeschlossen.»
Ein ähnliches Bild zeigt sich in anderen Kantonen. Die Kantonspolizei St. Gallen behandelt mittlerweile 15 Fälle pro Woche. Und jeden Monat kommen weitere acht dazu. Seit Anfang Jahr hat die Polizei Baselland über Hundert Umschläge aus Holland beschlagnahmt, wie Sprecher Nico Buschauer sagt. «Je nach Qualität kosten die Samen pro Stück bis zu 12 Franken. Das Material wird vernichtet.»
Für Patrick G. ist es ein kleiner Trost, einer von vielen zu sein. Er leistete für seine Bestellung Vorauskasse und bekam nichts als Ärger. Er schwört: «Ich bestelle nie wieder auch nur einen Samen!»
* Name der Redaktion bekannt
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Zürich – Ab einem Gehalt von 1,0 Prozent THC sind THC-haltige Produkte in der Schweiz verboten. Ein Joint enthält zwischen 4 und 20 Prozent psychoaktive Substanzen. Verboten ist nicht nur das Rauchen, sondern auch der Besitz von Cannabis oder dessen Anbau sowie Lagerung und Verkauf. Das gilt als Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seit Oktober 2013 kann die Polizei Konsumenten an Ort und Stelle mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestrafen. Wer Pech hat, wird verzeigt und dem Stadtrichter oder Statthalter gemeldet. Dieser erlässt eine Busse in Höhe von 200 bis 500 Franken. Dazu kommen Gebühren in gleicher Höhe. Im Wiederholungsfall wird es teuer und kostet schnell bis 10 000 Franken.
Zürich – Ab einem Gehalt von 1,0 Prozent THC sind THC-haltige Produkte in der Schweiz verboten. Ein Joint enthält zwischen 4 und 20 Prozent psychoaktive Substanzen. Verboten ist nicht nur das Rauchen, sondern auch der Besitz von Cannabis oder dessen Anbau sowie Lagerung und Verkauf. Das gilt als Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz. Seit Oktober 2013 kann die Polizei Konsumenten an Ort und Stelle mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestrafen. Wer Pech hat, wird verzeigt und dem Stadtrichter oder Statthalter gemeldet. Dieser erlässt eine Busse in Höhe von 200 bis 500 Franken. Dazu kommen Gebühren in gleicher Höhe. Im Wiederholungsfall wird es teuer und kostet schnell bis 10 000 Franken.