Die beiden Muskelmänner trafen in der Raucherlounge des Zürcher Clubs Mascotte aufeinander. Es ist kurz vor drei Uhr in dieser Party-Nacht vom Freitag, dem 26. Januar 2018. Der in Zürich recht bekannte Kampfsportler Fabian B.* (34) stupst im Vorbeigehen den Kosovo-Albaner Mërgim Z. (34) mit dem Ellbogen an. Der anschliessende Kampf bringt den einen fast ins Grab und den anderen für lange Zeit ins Gefängnis. Heute stehen sich die zwei Männer vor dem Bezirksgericht Zürich gegenüber.
«Häsch es Problem?»
Der Streit zwischen den beiden artete laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft schnell aus. Nachdem der arbeitslose Gipser Mërgim Z. angestupst worden war, fragte er Fabian B.: «Häsch es Problem?» Fabian B. erwiderte, alles sei ok. Nur mit dem Auftreten von Mërgim Z. sei er nicht einverstanden. Das war für den Gipser zu viel. Er zog sein einhändig bedienbares Klappmesser aus der Hosentasche und stach ohne Vorwarnung auf Fabian B. ein.
Zwei Stiche in den Kopf
Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, stach der Albaner schwungvoll, kraftvoll und schnell mit einer seitlichen horizontalen Stichbewegung in den Kopf des vor ihm stehenden Mannes. Trotz seiner langjährigen Erfahrung als Kampfsportler hatte Fabian B. keine Chance, die ersten zwei Stiche abzuwehren. Sie trafen ihn vier und sechs Zentimeter hinter dem linken Ohr.
Als er zum dritten Mal zustach, traf der Gipser den zur Abwehr gehobenen Unterarm und den Unterbauch. Während der Attacke schrie er, dass er den Sicherheitsmann und Kampfsportler umbringe, so wie damals Jeton den Boris getötet hatte. Damit meinte er die Ermordung des Mascotte-Türstehers Boris R (†30), wofür der Albaner Jeton G. im März zu 16,5 Jahren Haft verurteilt worden war.
Bruder fing einen Stich ab
Mërgim Z. verletzte bei seiner Attacke auf Fabian B. auch noch dessen Bruder Goran B.* (37). Wie die Staatsanwaltschaft schreibt, versuchte er vermutlich den Messerangriff auf seinen Bruder abzuwehren. Er kassierte am rechten Unterarm eine Schnittverletzung.
Die Staatsanwaltschaft fordert für versuchte vorsätzliche Tötung sowie einfacher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren und eine Landesverweisung von 15 Jahren. Zudem soll Mërgim Z. die Kosten des Verfahrens von 64'427 Franken bezahlen.
*Name von der Redaktion geändert