Malinois zerfleischte Frauchen in Auboranges FR
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Tragödie in Auboranges FR:Hund (†5) beisst sein Frauchen (†45) tot

Malinois zerfleischte Frauchen im Kanton Freiburg
Verfahren um tödliche Hunde-Attacke eingestellt

Der belgische Schäferhund Elliot tötete im Januar 2020 auf einem Trainingsplatz in Auboranges FR sein Frauchen (†45). Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren. Nun wurde es eingestellt.
Publiziert: 25.11.2020 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 30.11.2020 um 17:15 Uhr
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Elliot (†5) biss im Januar 2020 sein Frauchen tot.
Foto: zvg

Der Tod einer Frau (†45) im Januar dieses Jahres auf einem Trainingsplatz für Hunde in Auboranges FR hat voraussichtlich keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt.

Wie sie am Mittwoch mitteilte, bleibt unklar, wieso der Malinois (†5) die 45-Jährige attackierte und zu Tode biss. In der Untersuchung ging die Justiz der Frage nach, ob ein Spiel zwischen Frau und Hund sich in ein Drama verwandelt haben könnte. Auch ob der Hund schlecht dressiert war, analysierte die Staatsanwaltschaft.

Es gab aber keine Zeugen der Attacke und Dominique Chatelanat, der Ehemann der Getöteten, gilt als Hundehalter mit grosser Erfahrung und anerkannten Dressurmethoden. Ihm gehörte der belgische Schäferhund. «Ich kann nur noch weinen. Ich bin am Boden zerstört. Meine Frau und ich waren seit 14 Jahren zusammen», sagte Chatelanat unter Tränen kurz nach der Attacke zu BLICK.

Polizei musste den Hund erschiessen

Seine Frau war am 7. Januar mit zahlreichen schweren Wunden an den Armen tot auf dem Trainingsplatz «Les Loups du Menhir» aufgefunden worden. Als die Polizei alarmiert wurde, griff das Tier auch eine Polizistin an und biss sie in den Arm. Danach erschoss der Kollege der Polizistin den Hund. Die Polizistin reichte später Strafanzeige ein.

Dass der Hund die Polizistin angriff, könnte damit zu tun haben, dass der in Panik geratene Hund seine Herrin habe verteidigen wollen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Ihre Einstellungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren richtete sich nicht gegen den Hundehalter, sondern gegen unbekannt. (SDA/jmh)

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