Im Schweizer Strassenverkehr fahren fast 4 Prozent aller Autolenkenden unter Alkoholeinfluss. Heisst: Tagtäglich sind 4 von 100 Autolenkenden mit einem unerlaubt hohen Alkoholpegel unterwegs. Das zeigt eine Erhebung zum Fahren unter Alkoholeinfluss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU).
Der gesetzliche Grenzwert in der Schweiz liegt bei 0,5 Promille (bzw. bei 0,1 Promille etwa für Neulenkende oder Berufschauffeure). Wie schnell dieser Wert erreicht wird, hängt unter anderem davon ab, was und wie schnell getrunken wird und wie gross und schwer die Person ist.
Über 40-Jährige am häufigsten alkoholisiert am Steuer
Menschen ab 31 Jahren fahren häufiger unter Alkoholeinfluss als jüngere Fahrerinnen und Fahrer. Männer häufiger als Frauen. Und in der Romandie öfter als in der Deutschschweiz. Menschen der Altersgruppe von 41 bis 50 Jahren fahren am meisten über dem gesetzlichen Grenzwert, hiess es weiter.
«Nachts sitzt in jedem siebten Auto eine alkoholisierte Person am Lenkrad, davon ist gut jede fünfte über dem gesetzlich erlaubten Limit», wird BFU-Studienleiterin Patrizia Hertach in der Mitteilung zitiert.
Alkohol gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Durchschnittlich ist gemäss BFU bei jedem achten schweren Unfall Alkohol im Spiel. Im vergangenen Jahr starben 31 Menschen bei Alkoholunfällen, 506 weitere wurden schwer verletzt.
Happige Bussen, Ausweisentzug, Fahreignungsprüfung
Die BFU hat zusammen mit 14 Polizeikorps aus der Deutschschweiz und der Romandie untersucht, wie viele Menschen im Alltag ein Auto lenken, nachdem sie Alkohol getrunken haben. 4847 Autolenkende wurden nach einem Zufallsprinzip angehalten und einem Alkoholtest unterzogen.
Wer betrunken Auto fährt, muss mit happigen Bussen rechnen. Bei einem Promillewert zwischen 0,50 und 0,79 werden eine Verwarnung und eine Geldstrafe von etwa 600 bis 800 Franken ausgesprochen. Verstösse gegen andere Verkehrsregeln können zu einem einmonatigen Führerausweisentzug und zusätzlichen Geldstrafen führen.
Ab 0,80 Promille drohen mindestens drei Monate Führerausweisentzug, hohe Geldstrafen und im Wiederholungsfall gar eine Gefängnisstrafe. Ab einem Promillewert von 1,6 ist zusätzlich eine Fahreignungsprüfung erforderlich, um den Führerschein zurückzuerhalten.