Eigentlich gilt im ganzen Bezirksgericht Luzern die Maskenpflicht – auch im Eingangsbereich vor dem Saal. Doch Urs F.* (38) sitzt hier demonstrativ ohne. Der Corona-Skeptiker ist Freitag ans Bezirksgericht gelangt, weil er mit einer Strafe für das Nichteinhalten des Abstands von zwei Metern nicht einverstanden ist. Der Esoteriker war Teil einer unbewilligten Demo gegen Corona-Massnahmen auf dem Bahnhofplatz Luzern im Mai 2020.
Erst als der Richter ein Ultimatum stellt («Maske tragen oder am Prozess nicht dabei zu sein!») gibt F. nach fünf Minuten Bedenkzeit auf. Er klagt: «Ich bekomme nicht genug Sauerstoff.» Von Atemnot ist am Prozess dann nichts zu spüren. Alle paar Minuten nimmt er einen Schluck aus der Wasserflasche und zieht entspannt die Maske hoch.
Nur mit Kreide gemalt
«Ich bin mir keiner Schuld bewusst», sagte er zu seiner Verteidigung. «Dass ich zum Teil Freunden nahe gekommen bin, als ich sie begrüsste, ist möglich. Aber ich wusste gar nicht, dass man zwei Meter Abstand einhalten muss», behauptet er. Es stimme auch nicht, dass die Polizisten ihn mehrfach ermahnt hätten, Abstände einzuhalten. Überhaupt habe er doch nur mit Kreide ein Herz auf den Boden gemalt.
Der Richter glaubt Urs F. kein Wort und bestätigt den verhängten Strafbefehl: «Es ist kein komplizierter Tatbestand. Wer die Abstände nicht einhält, macht sich schuldig.» Der Familienvater muss 570 Franken Verfahrenskosten vom Strafbefehl, 500 Franken Gerichtskosten und 100 Franken Busse bezahlen. Viel Geld für wenig Abstand.
* Name geändert