Luftwaffe
Luftwaffe soll Kunststücke weiterhin an zivilen Anlässen zeigen

Die Kunstflugstaffeln der Luftwaffe dürfen weiterhin an zivilen Anlässen fliegen. Der Nationalrat hat am Donnerstag mit 134 zu 43 Stimmen eine Motion abgelehnt, mit der ein Verbot durchgesetzt werden sollte.
Publiziert: 21.09.2017 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 02:50 Uhr
Auftritte des PC-7 Teams wie am letzten Wochenende an der International Breitling Sion Airshow werden nicht verboten. Das hat der Nationalrat beschlossen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN MERZ

Laut Regula Rytz (Grüne/BE) werden die Patrouille Suisse und das PC-7 Team für rund 20 Shows im Jahr gebucht. Solche Auftritte seien teuer und hätten mit Verteidigungsaufgaben nichts zu tun, sagte Rytz.

Zudem stellten sie ein Sicherheitsrisiko dar. Das Fliegen mit Militärflugzeugen sei auch im Normalbetrieb eine schwierige Aufgabe, sagte Rytz. An einem Anlass mit Tausenden von Besuchern könne ein Unfall verheerende Folgen haben.

In ihrer Motion hatte Rytz auf die Katastrophe im deutschen Ramstein verwiesen, bei der 1988 70 Menschen getötet und 1000 verletzt worden. 2016 stürze ein Tiger-Kampfjet der Patrouille Suisse bei einem Training zur Flugshow in den Niederlanden ab. Und im Februar 2017 durchtrennte ein Flugzeug des PC-7 Teams an der Ski-Weltmeisterschaft in St. Moritz das Tragseil einer Kamera.

Die Sicherheitsregeln seien nach diesem Unfall verschärft worden, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin. Er plädierte dafür, die Auftritte auch in Zukunft zu erlauben, weil sie die Verbindung zwischen Armee und Bevölkerung stärkten. Dafür reichten rein militärische Anlässe nicht aus. Nach Angaben von Parmelin gab es davon letztes Jahr nur zwei. Die Zusatzkosten für die Auftritte bezifferte er auf lediglich auf 140'000 Franken im Jahr 2017.

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