Zudem empfehlen die Sozialpartner den Betrieben, wenn möglich die Lohnsumme um 0,5 Prozent zu erhöhen, wie JardinSuisse und GBS am Mittwoch mitteilten. Das zusätzlichen Geld soll für die Erhöhung der Mindestlöhne und individuelle Lohnanpassungen verwendet werden.
Mit der Anpassung soll eine Fachkraft mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mindestens 4350 Franken pro Monat und nach drei Jahren Berufserfahrung mindestens 4550 Franken pro Monat verdienen. Ein dreizehnter Monatslohn ist im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fixiert.
Der GAV für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz, mit Ausnahme der Kantone Baselstadt, Baselland und Schaffhausen, welche einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1300 Betrieben mit gegen 10'000 Mitarbeitenden.