Littering
Der Kanton Thurgau führt höhere Bussen für Littering ein

Das Thurgauer Kantonsparlament ist am Mittwoch auf einen politischen Vorstoss für höhere Litteringbussen eingetreten. Eine Parlamentarische Initiative von Vertretern der SVP verlangte, unachtsames Wegwerfen von Abfall härter zu bestrafen.
Publiziert: 19.06.2024 um 11:50 Uhr
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Aktualisiert: 24.06.2024 um 10:36 Uhr
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau tagte am Mittwoch im Rathaus Frauenfeld. (Archvibild)
Foto: GIAN EHRENZELLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

«Keine Discountbussen bei Littering» lautete der Vorstoss, mit welchem im Abfallgesetz festgehalten werden soll, das Wegwerfen einer Zigarette oder einer Verpackung höher zu bestrafen. Aktuell betragen die Bussen für Kleinabfälle 50 Franken, das Auskippen eines Aschenbechers 80 Franken, das Deponieren eines Abfallsackes 250 Franken.

Die Initianten verlangten, die Bussen für solche Abfallsünder grundsätzlich auf 300 Franken anzuheben. Aktuell sei die Bestrafung zu mild und verfehle eine abschreckende Wirkung.

In ihrer Argumentation verwiesen die Befürworter darauf, dass Zigarettenstummel das Grundwasser vergiften oder Plastik- und Alu-Abfälle tödlich für Tiere sein können.

Mehrheit des Parlaments gegen Littering

Eine Sprecherin der FDP zog jedoch in Zweifel, ob dieses gesellschaftliche Problem von Littering mit höheren Bussen wirksam gelöst werden könne. Gefordert seien Erziehung und Schulen. Gleich argumentierte die Vertreterin der SP.

Die Thurgauer Regierung erkannte, dass die Mehrheit des Parlaments ein Zeichen gegen Littering setzen will. Regierungsrat Dominik Diezi (Mitte), Vorsteher des Departements Bau und Umwelt, kündete einen Kompromiss an: Die Mindesthöhen der Litteringbussen sollen auf 150 Franken angehoben werden, jene für grössere Vergehen auf 300 Franken.

Über diesen Vorschlag wurde keine Abstimmung durchgeführt. Das Thurgauer Kantonsparlament ist an seiner ersten Lesung aber mit 80 zu 41 Stimmen grundsätzlich auf das politische Geschäft eingetreten. Abstimmungen über die gesetzliche Anpassung findet an einer der nächsten Sitzungen statt.

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