Das Volksschulamt empfiehlt eigentlich, die erste Lektion nicht vor acht Uhr morgens anzusetzen. Lektionen am frühen Morgen seien aber «nicht grundsätzlich untersagt, sofern sie zumutbar sind».
An dieser Regelung zum Thema Morgen-Lektionen will der Regierungsrat nicht rütteln. Eine zentrale Vorgabe zum Schulbeginn würde die Schulen zu sehr einschränken, schreibt der Regierungsrat in einer Antwort auf eine Anfrage von SVP, FDP und Mitte im Kantonsrat.
Weniger Freizeit
Frühe Lektionen seien manchmal notwendig, weil die Stundenplanung sonst für alle Beteiligten erschwert würde. Er gab ausserdem zu Bedenken, dass ein späterer Schulbeginn die Freizeit am Nachmittag verkürzen würde, da die Lektionenzahl gleich bleiben müsse.
Entsprechend würden sich auch ausserschulische Hobbys wie Musik und Sport mehr in den Abend verschieben, was weniger Zeit mit der Familie bedeuten würde.
Anpassung an den Biorhythmus
Drei bürgerliche Kantonsrätinnen fänden einen späteren Schulbeginn bei Jugendlichen sinnvoll. Ein späterer Beginn wäre im Sinne von sehr vielen Schülerinnen und Schülern, weil dies mehr ihrem Biorhythmus entspreche statt früh aufzustehen, argumentierten sie.
An der Sekundarschule Uetikon wird der spätere Schulbeginn bereits getestet. Seit den Sommerferien beginnt die erste Lektion am Montag und Freitag jeweils frühestens um 8.15 Uhr statt um 7.25 Uhr. In Basel Stadt oder in Gossau können die Jugendlichen ebenfalls länger schlafen. Dort fängt die erste Lektion auch erst um 8.15 an. (SDA)