Der Kanton St. Gallen scheint ein Hotspot für illegale Bauten zu sein. So verfügte das Bundesgericht allein in diesem Frühling in zwei Fällen die teure Abwicklung von illegalen Bauprojekten im Kanton.
In Flums SG muss etwa ein altes Bauernhaus abgerissen werden. Philipp Mannhart (56) hatte sein Elternhaus 2006 an einen Arzt aus dem Dorf verkauft. Dieser begann damit, es von innen komplett auszukernen. Auch baute er zusätzliche Gebäude aufs Land – beides hätte er in der Landwirtschaftszone nicht tun dürfen. Die Gemeinde verfügte 2008 darum einen Baustopp. Seine nachträgliche Baueingabe wurde abgeschmettert.
Zwölf Jahre kämpfte der Arzt seither juristisch gegen den Abbruch des Hauses – im März hat das Bundesgericht jedoch entschieden: Das Bauernhaus muss abgebrochen werden! «Mir blutet das Herz, zu sehen, dass dort, wo jetzt mein Elternhaus steht, bald nur noch eine Weide sein wird», sagt Mannhart. Der Arzt wollte auf Nachfrage von BLICK den Fall nicht kommentieren.
Bei der Durchsetzung der Raumplanung haperts häufig bei den Gemeinden. Auf dieses Problem ist auch der Bund aufmerksam geworden. Bei der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes, die gegenwärtig von den Eidgenössischen Räten beraten wird, schlägt der Bundesrat darum eine Verschärfung der Aufsichtspflicht der Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzone vor.
Dies vor allem im Hinblick auf illegale Bauten. So müssen die Kantone Baugesuche für Projekte ausserhalb der Bauzonen neu nicht nur bewilligen, sondern auch dafür sorgen, dass sie unterbunden werden, wenn eine Bewilligung fehlt. Auch den Rückbau, Abbruch oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sollen Kantone anordnen und durchsetzen können.
Bei der Durchsetzung der Raumplanung haperts häufig bei den Gemeinden. Auf dieses Problem ist auch der Bund aufmerksam geworden. Bei der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes, die gegenwärtig von den Eidgenössischen Räten beraten wird, schlägt der Bundesrat darum eine Verschärfung der Aufsichtspflicht der Kantone beim Bauen ausserhalb der Bauzone vor.
Dies vor allem im Hinblick auf illegale Bauten. So müssen die Kantone Baugesuche für Projekte ausserhalb der Bauzonen neu nicht nur bewilligen, sondern auch dafür sorgen, dass sie unterbunden werden, wenn eine Bewilligung fehlt. Auch den Rückbau, Abbruch oder die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes sollen Kantone anordnen und durchsetzen können.
Aus Landwirtschaftsland wird Deponie
Wie selbst Gemeindebehörden Gerichtsentscheide ignorieren, zeigt der zweite Fall im Toggenburg. Dort hat ein Bauer in den Jahren 2000 bis 2005 ohne Bewilligung eine illegale Inert-Deponie auf seinem Land in Wattwil SG betrieben. Eine Baufirma aus der Region hat in dieser Zeit rund 10'000 Kubik Schutt vergraben lassen. Wohl ein gutes Geschäft für beide Parteien.
Das Bundesgericht verfügte 2008 den Rückbau der Deponie. Kostenpunkt: 350'000 Franken, zulasten des Bauers und der Baufirma. Beide ignorieren den Entscheid jedoch – und die Gemeinde Wattwil behandelte die Bausünder grosszügig. Die Kosten für den Rückbau seien nicht verhältnismässig, zudem würden zu viele Lastwagenfahrten für den Abtransport nötig.
Bundesgericht korrigiert Gemeinderat
Bis heute mussten nur rund 2100 Kubikmeter Schutt aus dem Gelände abtransportiert werden. Damit sei der Bundesgerichtsentscheid umgesetzt, so der Standpunkt der Gemeinde noch zu Beginn des Jahres. «Falsch», sagt das Bundesgericht. Ebenfalls im März hat es auf Initiative des WWF St. Gallen die Gemeinde erneut dazu verdonnert, das Urteil durchzusetzen. Der gesamte Schutt müsse abtransportiert werden. Das zwingt Wattwil nun zur Kehrtwende. Gemeindepräsident Alois Gunzenreiner: «Wir werden nun dem Bauherrn eine entsprechende Rückbauverfügung zustellen müssen.»
Wohnverbot für neues Bauernhaus
Keine Gnade zeigte das Bundesgericht 2016 auch in Forst-Längenbühl BE. Dort hatte ein Bauer in der Landwirtschaftszone ein altes «Heimetli» abgebrochen und ein Haus erstellt. Entgegen seiner Angaben bei der Baueingabe bewohnte er das Haus nicht selber. Er wollte die Wohnungen darin vermieten.
Nur: Wenn Bauernhäuser in der Landwirtschaftszone komplett neu gebaut werden, ist das nur erlaubt, wenn das Haus für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Darum entschied das Verwaltungsgericht: Der Bauherr muss Fenster und Türen des Neubaus zumauern – die Wohnungen dürfen nicht genutzt werden. Das Bundesgericht stützte den Entscheid.
Heute wohnt der Bauherr selber in einer der Wohnungen, wie Gemeindepräsident Kurt Kindler BLICK bestätigt. Die anderen Wohnungen bleiben verbarrikadiert.