Es passiert vor dem Einwurf, Corner oder Penalty: Immer wieder werden Fussballspieler von der Tribüne aus mit Laserpointern geblendet. Im Juni 2014 etwa wurde der Goalie der russischen Nationalmannschaft, Igor Akinfejew, während der WM in Brasilien von einem Laserstrahl irritiert. Prompt kassierte er deswegen im Match gegen Algerien den Ausgleichstreffer.
Aber nicht nur in den Stadien sorgen Laserattacken seit Jahren für Ärger: Piloten, Lokführer, Bus- und Tramchauffeure sowie Polizisten werden immer wieder Opfer der gefährlichen Laserstrahlen – Tendenz steigend! Regelmässig beschäftigen die Strahlenangriffe die Gerichte.
Die Zahlen der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) sprechen für sich: 2013 wurden noch 14 Attacken auf Bus- und Tramchauffeure gezählt, 2014 waren es bereits 38. Und im vergangenen Jahr stieg die Zahl sogar auf 47.
«Seit 2013 beobachten wir das Phänomen der Laserblendungen, und dass diese immer häufiger vorkommen», sagt VBZ-Sprecherin Daniela Tobler zu Radio Energy.
Deshalb haben die Verkehrsbetriebe Laserpointern im Oktober 2015 mit einer Kampagne den Kampf angesagt. «Wenn die Laser-Attacken gegen uns nicht aufhören, werden wir bald so herumfahren müssen», steht auf den Plakaten – dazu ein Tramchauffeur, der mit seiner Schutzkleidung aussieht wie Darth Vader aus «Star Wars».
Denn immer wieder melden Polizeistellen neue Angriffe. Der letzte Vorfall liegt erst neun Tage zurück. Am 30. Dezember blendeten drei Jugendliche aus einer Wohnung in Zürich einen Tramchauffeur (34). Der Mann musste mit Sehstörungen ins Spital eingeliefert werden. Gegen die jungen Täter wird nun ein Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie des Mitführens eines gefährlichen Gegenstandes eingeleitet.
Der Bundesrat weiss um die Gefahren von Laserpointern und hat bereits reagiert. Ein spezielles Gesetz soll den Besitz von gefährlichen Laserpointern neu regeln.
Bern – Laserpointer werden in der Schweiz in fünf Stufen eingeteilt. Die zwei stärksten, Klassen 3B und 4, sind hierzulande verboten und dürfen nicht verkauft werden. Ein neues Gesetz soll das Strafmass regeln. Das Problem: Viele Jugendliche besorgen sich die gefährlichen Instrumente in den Ferien. In der Türkei oder Italien findet man die stiftförmigen Geräte an jeder Strassenecke. Besonders beunruhigend: Auf ihnen wird häufig die falsche oder gar keine Stärkeklasse angegeben.
Bern – Laserpointer werden in der Schweiz in fünf Stufen eingeteilt. Die zwei stärksten, Klassen 3B und 4, sind hierzulande verboten und dürfen nicht verkauft werden. Ein neues Gesetz soll das Strafmass regeln. Das Problem: Viele Jugendliche besorgen sich die gefährlichen Instrumente in den Ferien. In der Türkei oder Italien findet man die stiftförmigen Geräte an jeder Strassenecke. Besonders beunruhigend: Auf ihnen wird häufig die falsche oder gar keine Stärkeklasse angegeben.