«Mir gefallen Kühe mit Hörnern auch besser», sagte Martin Landolt (BDP/GL) während der Debatte am Montag. Bei allem Verständnis für das Anliegen gehöre es aus Sicht der BDP aber nicht in die Bundesverfassung. Der Bundesrat solle dafür besser auf der Verordnungsebene aktiv werden.
Keine Mehrheit im Parlament
Damit sprach Landolt auch der FDP, der CVP, einem Grossteil der SVP und Teilen der GLP aus dem Herzen. «Horntragende Tiere geniessen ohne Zweifel Sympathie», sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter (CVP/SG). Der Entscheid «mit oder ohne Hörner» sei jedoch auch ökonomischer Natur; in die Abwägung gehörten zudem Überlegungen zur Verletzungsgefahr oder zur Tradition in einer Region.
«Wir wollen nicht eine Haltungsform gegen die andere Ausspielen. In der Schweiz haben beide Platz», sagte Ritter. Dieser Ansicht war auch Toni Brunner (SVP/SG). Jeder Bauer dürfe seinen Betrieb so einrichten, wie er es aus betrieblichen und persönlichen Gründen für richtig halte.
Die grosse Kammer beschloss mit 108 zu 42 Stimmen bei 33 Enthaltungen, die Initiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» zur Ablehnung zu empfehlen.
Enthornung widerspricht Tierschutzgesetz
Eine von Regula Rytz (Grüne/BE) angeführte links-grüne Minderheit sprach sich für das Volksbegehren aus. Die Initianten hätten diese Abstimmung nie gesucht - sie seien stufenkonform vorgegangen. Weil sie keine Gehör fanden, wählten sie schliesslich den Weg über die Volksinitiative.
Die Enthornung sei für die betroffenen Tiere schmerzhaft und problematisch und stehe in Konflikt zum Tierschutzgesetz, sagte Rytz. Tiere dürfen nicht unnötig mit Schmerz und Angst belastet werden. Genau dies geschehe aber mit der Enthornung. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern arbeits- und platzintensiver sei, verlangten die Initianten zu recht wirtschaftliche Anreize dafür.
Unterstützung erhielt Rytz von ihrer Fraktion, von der SP sowie von Teilen von GLP und SVP. Bei der Initiative gehe es um die Würde der Tiere, sagte SP-Sprecher Beat Jans (BS). Bei einer Enthornung werde diese Würde angetastet. Der Prozess sei für die Tiere schmerzhaft, es zische, es rauche, und das Tier trage anschliessend bis zum Ende seiner Lebenszeit Brandmale.
Kein Gegenvorschlag
Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) wollte der Hornkuh-Initiative zunächst einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen. Einer Förderung von horntragenden Nutztieren stehe sie positiv gegenüber. Sie sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesse.
Diese Idee stiess in der in der Schwesterkommission auf Widerstand - «sie bockte», um die Worte von Toni Brunner zu benutzen. Auch mit einem indirekten Gegenentwurf würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, kritisierte die ständerätliche Kommission. Die Ausgaben müssten anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden.
Nach dieser Kritik machte die WAK einen Rückzieher und verzichtete auf einen Gegenvorschlag. Sie beantragte ihrem Rat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Bundesverfassung sehe bereits finanzielle Anreize für besonders tierfreundliche Produktionsformen vor, argumentierte die Mehrheit.
Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ebenfalls ohne Gegenvorschlag ab. Er habe Respekt für die Ausdauer der Initianten, sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Das Anliegen sei sympathisch. Doch der Entscheid für oder gegen Hörner sei Sache der Betriebe. Zudem bestehe ein Marktpotenzial für die Produkte von Horn tragenden Tiere, das sich ausschöpfen lasse.
Die Urheber der Hornkuh-Initiative wollen erreichen, dass weniger Tiere enthornt werden. In der Verfassung soll verankert werden, dass horntragende Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke mit finanziellen Beiträgen gefördert werden.
Heute werden den meisten Kälbern die Hornanlagen ausgebrannt. Ein Verbot, Tiere zu enthornen, sieht das Volksbegehren nicht vor. Hinter der Initiative steht eine Interessengemeinschaft um den Bergbauern Armin Capaul. (SDA)