Landwirtschaft
Grosse Kammer will Gentech-Moratorium um vier Jahre verlängern

Der Nationalrat will das Gentech-Moratorium um weitere vier Jahre verlängern. Er folgt damit dem Bundesrat, der das Verbot bis 2021 weiterführen will. Der Entscheid fiel am Dienstag mit 98 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung.
Publiziert: 06.12.2016 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 07:45 Uhr
Gentechnisch veränderte Pflanzen dürfen heute in der Schweiz nur für Forschungszwecke angebaut werden, wie hier auf einem mit Netzen geschützten Weizenfeld der Forschungsanstalt Agroscope in Pully VD.
Foto: KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gibt es für Forschungszwecke. Der Bundesrat will das noch bis Ende nächsten Jahres geltende Verbot um weitere vier Jahre verlängern. Für die Zeit danach soll eine gesetzliche Grundlage den Anbau von Gentech-Pflanzen regeln.

«Ein unbefristetes Verbot wäre ein fatales Signal an die Forschung, Arbeitsplätze könnten ins Ausland verlagert werden», argumentierte CVP-Nationalrätin Andrea Gmür (LU). Das Volk habe sich 2005 nur für ein fünfjähriges Moratorium ausgesprochen, sagte Fathi Derder (FDP/VD). In der Zwischenzeit lägen wissenschaftliche Berichte vor, wonach vom Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen keine Gefahr ausgehe.

Eine grosse Minderheit hingegen wollte das Moratorium auf unbefristete Zeit ausdehnen. Somit müsste nicht mehr alle vier Jahre das Parlament für eine Verlängerung bemüht werden, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ) im Namen der vorberatenden Kommission. Sollten sensationelle Ergebnisse in der Gentechnologieforschung auftauchen, könne das Parlament immer noch auf seinen Entscheid zurückkommen.

Vor- und Nachteile der Gentechnologie führten während der Beratung zu heftigen Diskussionen im Nationalrat. Skeptiker führten ins Feld, in Kulturen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) seien mehr Pestizide notwendig, darunter leide auch die Artenvielfalt. Landwirte würden zudem von Agrochemie-Konzernen abhängig, die das Saatgut und passende Herbizide dazu lieferten. Zudem sei die Akzeptanz in der Bevölkerung sehr gering. Und die Gentechnologie sei schliesslich, anders als oft behauptet, auch kein Mittel zur Minderung des Welthungers.

Die Gegenseite verwies auf nationale Forschungsprogramme. Diese seien um Schluss gekommen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen keine Risiken darstellten. Und es würden im Gegenteil weniger Pflanzenschutzmittel benötigt. Man wolle Gentechnologie niemandem aufzwingen, argumentierten mehrere Nationalräte. Es gehe lediglich darum, diese Möglichkeit offen zu lassen. «Wenn sie sicher sind, dass die Konsumenten und Landwirte keine GVO-Pflanzen wollen, warum lassen sie ihnen nicht die Wahl?», fragte Umweltministerin Doris Leuthard. Mit einem unbefristeten Moratorium gebe es keine Wahlfreiheit.

Die Konsumenten wollten keine Gentechnologie auf dem Teller, konterte Martina Munz (SP/SH). Die Landwirtschaft wolle deshalb auch keine Gentechnologie auf den Feldern. Ein unbefristetes Moratorium verhindere einen unnötigen Leerlauf.

Der Bundesrat wollte im Gesetz genau festhalten, unter welchen Bedingungen ein späterer Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erlaubt wäre. Ab 2021 sollte Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zugelassen werden. Damit es nicht zu einer Vermischung von gentech-freien und gentechnisch veränderten Pflanzen kommt, sollten verschiedene Schutzmassnahmen erlassen werden. Unter anderem könnten Isolationsabstände festgelegt oder Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs ergriffen werden.

Da diese Massnahmen kontrolliert werden müssten, entstehe ein «Bürokratiemonster», sagte Kommissionssprecher Dettling. Zudem könne trotz massiver administrativer Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer ungewollten Vermischung der verschiedenen Pflanzen komme, befand eine Mehrheit. Die Schweiz sei zu kleinräumig für eine Koexistenz. Mehrere Votanten warnten vor einem Imageverlust für die Schweizer Landwirtschaft. Dies könne sich auch negativ auf die Exporte auswirken.

Der Nationalrat lehnte das Koexistenz-Konzept schliesslich mit 142 zu 47 Stimmen bei zwei Enthaltungen deutlich ab.

Dieser Entscheid bedeute aber kein Technologieverbot, betonte Dettling. Die Forschung bleibe weiterhin erlaubt. Eine zusätzliche Forschungsregelung für Rahmenbewilligung bei Reihenversuche innerhalb von besonders geschützten Arealen lehnte der Nationalrat allerdings ab. Damit sollte vor allem der administrative Aufwand für neue Bewilligungen vermindert werden. Bundesrätin Doris Leuthard argumentierte dagegen, die Risiken müssten von Fall zu Fall beurteilt werden.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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