Aus Sicht von Datenschützer Hanspeter Thür besteht ein öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der Direktzahlungsbeiträge. Die Transparenz würde die Kontrolle über die ausgerichteten Gelder stärken, schreibt Thür in einer Empfehlung, über welche die Geschäftsstelle Öffentlichkeitsgesetz.ch am Sonntag berichtet hat.
Die Empfehlung, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt, hat Thür im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zwischen einem Journalisten und dem Bundesamt für Landwirtschaft verfasst. Der Journalist verlangte auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes umfassende Einsicht in die Datensammlung zu den Direktzahlungen und Ökobeiträgen. Er wollte nicht nur den Gesamtbetrag der Direktzahlungen pro Betrieb erfahren, sondern sämtliche Einzelbeträge.
Das Bundesamt für Landwirtschaft verweigerte die Einsicht. Es machte geltend, dass das Interesse des Direktzahlungsempfängers an der Geheimhaltung eines grossen Teils seines Betriebseinkommens höher zu gewichten sei als das Interesse der Öffentlichkeit an der Verwendung von Steuergeldern.
In einem solchen Fall ist ein Schlichtungsverfahren mit dem Datenschutzbeauftragten vorgesehen. Aus dessen Sicht ist zwar das öffentliche Interesse gegeben. Im Einzelfall bestehe aber das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung, schreibt Thür. Deshalb müssten die betroffenen Bauern eigentlich angehört werden.
Das wiederum hält der Datenschützer aber für unverhältnismässig, weil es um rund 50'000 Subventionsempfänger geht. Deshalb empfiehlt er nun dem Bundesamt für Landwirtschaft, die aktive Bekanntgabe «mindestens des Gesamtbetrags der Direktzahlungen und/oder Ökobeiträge» für jeden Empfänger im Internet zu prüfen. Das sei ohne Anhörung der betroffenen Personen möglich, schreibt er.
Thür weist darauf hin, dass solche Informationen über Empfänger von Agrarsubventionen in der EU seit Juni öffentlich zugänglich seien. Auch wenn die europäischen Rechtsvorschriften für die Schweiz nicht gelten würden, sei die europäische Praxis der Veröffentlichung ein gewichtiges Argument, welches in der Interessenabwägung zu berücksichtigen sei.
Sowohl der Journalist als auch das Bundesamt für Landwirtschaft können vor Gericht gehen, wenn sie mit der Empfehlung des Datenschützers nicht einverstanden sind.
Das Gesuch des Journalisten bezog sich auf das Jahr 2012. Rund 50'000 Betriebe erhielten damals Direktzahlungen in Höhe von insgesamt 2,798 Milliarden Franken. Pro Betrieb wurden durchschnittlich 57'449 Franken ausbezahlt.
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