Landrat BL
Beratung über Baselbieter Mindestlohn-Initiative wird vertagt

Der Parlamentsentscheid über die Rechtsgültigkeit der Mindestlohn-Initiative im Kanton Basel-Landschaft wird vertagt. Der Landrat hat am Donnerstag beschlossen, die Initiative zur Vorprüfung der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) zu unterbreiten.
Publiziert: 25.01.2024 um 12:32 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2024 um 13:32 Uhr
Der Baselbieter Landrat schickt die Mindestlohn-Initiative zur Beratung der Rechtsgültigkeit in die Justiz- und Sicherheitskommission. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS

Ein Gutachten vom Rechtsdienst des Regierungsrats und des Landrats liegt bereits vor. Dieser kommt zum Schluss, dass die Gesetzesinitiative «22 Franken Mindestlohn im Baselbiet» rechtsgültig sei.

Die Mitte-Fraktion forderte dennoch in einem Ordnungsantrag, vor der Direktberatung bei der JSK eine Zweitmeinung einzuholen. Der Antrag stiess insbesondere bei der FDP- und SVP-Fraktion auf Zustimmung. Mit 61 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sich das Parlament für eine Überweisung an die Kommission.

Die Initiantin, die Gewerkschaft Unia Nordwestschweiz, kritisiert in einer Medienmitteilung den Entscheid der bürgerlichen Mehrheit als «Verzögerungstaktik». Die Initiative wurde im Juli 2023 eingereicht. Mit der Forderung nach einem Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde geht sie weiter als der Nachbarkanton Basel-Stadt. Dieser führte nach der Annahme eines Gegenvorschlag den Mindestlohn von 21 Franken ein, der nun mit der Anpassung an die Teuerung bei 21.45 Franken liegt.

(SDA)

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