FDP, Mitte und SVP waren geschlossen dafür, die SP sowie Teile der Grünen/EVP und GLP dagegen. Ein Änderungsantrag der SP, die Initiative für rechtsungültig zu erklären, wurde mit 55 zu 28 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Der Initiativtext sieht vor, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden kann, «sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt».
Die Baselbieter Regierung kam gestützt auf ein Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Initiative gegen Bundesrecht und die Kantonsverfassung verstosse. Ein Obergutachten im Auftrag der vorberatenden Kommission kam jedoch zu einem anderen Fazit und bezeichnete die Initiative als teilgültig.