Seit dem vergangenen November verzichtet die Stadt Zürich auf die Nennung von Nationalitäten in Polizeimeldungen. Auf Anfrage werden sie jedoch bekanntgegeben. Der damalige Sicherheitsvorstand Richard Wolff (AL) setzte damit ein 2015 vom Stadtparlament überwiesenes Postulat um.
Mit der Nennung der Nationalität werde suggeriert, dass sich die Tat damit erklären lasse. Dies verdecke die eigentlichen Ursachen wie beispielsweise Armut, tiefes Bildungsniveau oder Drogensucht, lautete die Argumentation des Stadtrates und der befürwortenden linken Parteien.
Die bürgerlichen Parteien konnten dieser Argumentation schon damals nichts abgewinnen. Die Bevölkerung werde nicht realitätsgetreu informiert, Wichtiges werde verschleiert, sagten FDP, SVP und CVP. Es herrsche Zensur. Die SVP reichte deshalb ein Postulat ein, das am Mittwochabend im 125-köpfigen Stadtparlament behandelt wurde.
Im Postulat forderte die städtische SVP, dass künftig zu den bereits bestehenden Angaben zusätzlich die Herkunft sowie die Nationalität von Straftätern genannt werden, sofern diese Personen während weniger als zehn Jahren das Schweizer Bürgerrecht besitzen. Diese 10-Jahr-Bürgerrechts-Forderung ging nun aber allen zu weit. Es gebe nicht Schweizer zweiter Klasse.
Das Postulat wurde folglich von allen Parteien, ausser der SVP, abgelehnt. Das Resultat lautete 17 Ja- zu 100-Nein-Stimmen.
Definitiv ausgestanden ist das Thema für die Stadt Zürich allerdings noch nicht. Die kantonale SVP hat vor rund einem Monat die Initiative «bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» eingereicht.
Verlangt wird eine Ergänzung im Polizeigesetz, die festhält, dass die Polizei die Öffentlichkeit «in transparenter Weise» über Straftaten informiert. In Medienmitteilungen und an Medienkonferenzen soll bei Tätern, Tatverdächtigen und Opfern, Alter, Geschlecht und Nationalität bekannt gegeben werden. Auf Anfrage soll auch über einen Migrationshintergrund informiert werden.
«Bis dieses Abstimmungsresultat vorliegt, wird die Stadt Zürich an ihrer Regelung festhalten», sagte die zuständige Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Güne) am Mittwoch im Parlament. Zürich habe dieselbe Praxis wie das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Die Frage, ob die Nationalität eines Verdächtigen genannt werden soll oder nicht, beschäftigt auch andere Kantone. Initiativen wie in Zürich, welche die Nationalitätennennung fordern, gab es auch schon in St. Gallen und Solothurn - beide wurden entweder vom Parlament oder vom Volk gutgeheissen.
Das Berner Kantonsparlament überwies zudem im September 2016 eine Motion, welche die Nennung der Staatsangehörigkeit forderte. Die Umsetzung durch die Regierung steht aber noch aus.
Noch vor 20 Jahren war es üblich, die Staatsangehörigkeit wegzulassen. Mittlerweile empfiehlt die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten wieder, die Nationalität zu nennen.
Der Schweizer Presserat hatte bis 2001 Medien rigoros gerügt, wenn Kriminalberichte ethnische Zugehörigkeit nannten. Davon ist er mittlerweile abgekommen. Medien müssen seiner Ansicht nach auch verstörende Tatsachen nennen - etwa die hohe Zahl ausländischer Täter.
Die Nationalität zu nennen, steht also mittlerweile im Einklang mit der Praxis des Presserats. Dennoch mahnt der Presserat auch zur Vorsicht. Sowohl Presse-Kodex als auch die journalistischen Richtlinien lassen einen Ermessens-Spielraum zu. Im journalistischen Alltag sitze der Teufel im Detail und eigentlich sei jeder Einzelfall abzuwägen.
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