Bei der Bemessung der Strafe folgte das Bezirksgericht vollumfänglich der Staatsanwaltschaft: Larible wurde zu 160 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt, wegen sexueller Handlungen mit einem Kind. Zudem darf der 60-Jährige fünf Jahre lang nicht mehr in die Schweiz einreisen.
Es handle sich zwar um ein klassisches Vieraugen-Delikt, sagte der Richter in der Begründung. Man habe dem Mädchen aber klar mehr geglaubt als dem Beschuldigten. Die Aussagen des Mädchens seien überzeugend, widerspruchsfrei. Zudem habe sich die damals 14-Jährige sehr geschämt, darüber zu reden, was ebenfalls glaubhaft sei.
Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Larible im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer ein 14-jähriges Mädchen drei Mal mit Zunge geküsst und sie am nackten Rücken gestreichelt hat. Larible selber beteuerte immer seine Unschuld. Er habe das Mädchen lediglich umarmt. Zungenküsse habe es nicht gegeben.
Larible muss dem Mädchen überdies rund 1400 Franken Schadenersatz und eine Genugtuung in der Höhe von 2000 Franken bezahlen sowie für die kommenden Therapiekosten aufkommen. Sie leidet seither unter Schlafstörungen.
Der Verteidiger des Clowns, Valentin Landmann, hatte für seinen Mandanten einen Freispruch und eine Entschädigung gefordert. Noch im Gerichtssaal kündigte er an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Landmann hatte die Vorwürfe des Mädchens vor dem Zürcher Bezirksgericht als «Schwärmereien einer Pubertierenden» dargestellt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass die 14-Jährige Dinge hinzufantasiert habe, die ihr zu diesem Zeitpunkt im Kopf herumgegeistert hätten, sagte er.
Die Staatskasse müsse Larible für das erlittene Leid angemessen entschädigen. «Er wurde beruflich ermordet. Niemand wollte mehr etwas mit dem Pädo-Clown zu tun haben.»
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