Dies sei der dritte Anstieg der Neueingänge in Folge, sagte der Luzerner Oberstaatsanwalt Daniel Burri am Dienstag gegenüber den Medien. Er bezifferte die Zunahme gegenüber 2023 auf zehn Prozent.
Die 165 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Luzerner Staatsanwaltschaft erledigten 2024 rund 96 Prozent der Fälle. Für 2024 hatte die Staatsanwaltschaft vier zusätzliche Stellen bewilligt erhalten, weitere personelle Aufstockungen sind geplant. Diese gebe der Behörde eine Perspektive, sagte Burri.
Den grossen Teil der Verfahren, nämlich über 44'000, wurden mit Strafbefehlen abgeschlossen. Es handelte sich dabei um Delikte, welche mit Busse oder einer Strafe von maximal sechs Monaten sanktioniert werden.
Zu Anklagen an den Bezirksgerichten oder am Kriminalgericht kam es 2024 in 464 Fällen. Das sind aber 14 Prozent mehr als im 2023. Dazu kamen rund 10'000 Fälle, bei denen auf eine Untersuchung verzichtet, diese eingestellt oder an einen anderen Kanton abgetreten wurde.
Eine überdurchschnittlich Zunahme registrierte die Staatsanwaltschaft bei den Vermögensdelikten, den Delikten gegen die Freiheit und den Delikten gegen die sexuelle Integrität. Rückläufig war die Zahl der Anzeigen bei den Betäubungsmitteldelikten. Diese Zahlen seien aber mit Vorsicht zu interpretieren, weil sie stark von den Polizeikontrollen abhängen würden, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Jugendanwaltschaft verzeichnete eine Fallzunahme von sieben Prozent auf 1947. Die meisten Verfahren würden leichtere Übertretungen wie Ladendiebstähle oder Strassenverkehrselikte betreffen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Als Beispiel genannt wurden Jugendliche, die E-Scooter ohne Führerausweis lenkten oder mit nicht typenkonformen Elektrotrottinetts unterwegs waren.
Zehn- bis 18-Jährige begingen indes auch schwere Delikte. Es seien wieder mehr Jugendgruppen unterwegs, hiess es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Das Ausmass sei aber nicht alarmierend.
Jugendliche kamen 2024 relativ oft wegen Pornografie mit dem Gesetz in Konflikt. Sie machten rund einen Drittel der 88 Delinquenten aus. Die Jugendlichen seien sich oft nicht bewusst, dass das Teilen illegaler Bildinhalte strafbar sei, hiess es. Sie würden von der Jugendanwaltschaft zum Besuch eines Medienkompetenzkurses verpflichtet.