Das Verfahren wurde im August 2016 gegen eine Person eröffnet, wie die Bundesanwaltschaft einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Im Zusammenhang mit dem Syrienkonflikt sei bei der Behörde bisher eine Anzeige eingegangen, hiess es.
Die Asylbehörden sind verpflichtet, den Strafverfolgungsbehörden Verdachtsmomente bezüglich Völkerrechtsverbrechen anzuzeigen. Die Bundesanwaltschaft führe derzeit mehrere Verfahren, die auf Anzeigen des Staatssekretariats für Migration (SEM) beruhen. Diese würden verschiedene Konflikte in verschiedenen Ländern betreffen.
Derzeit seien bei der Bundesanwaltschaft rund 20 Strafverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen hängig. Davon befinde sich die eine Hälfte in Vorabklärung, die andere Hälfte sei eröffnet worden.
Erst am Freitag wurde bekannt, dass die Neuenburger Polizei auf Anweisung des Bundesamtes für Justiz (BJ) eine Bosnierin festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt hat, die von ihrem Heimatstaat wegen Kriegsverbrechen gesucht wird. Die Frau, die damals Mitglied der bosnischen Armee war und heute in der Schweiz lebt, wird verdächtigt, 1992 in der Region Srebrenica einen zwölfjährigen Knaben getötet zu haben.
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