Martin Kraska hatte immer wieder Streit mit den Aufsichtsbehörden und den Krankenkassen. Von Ungereimtheiten bezüglich des Verhaltens gegenüber Patienten war die Rede – vor allem in finanzieller Hinsicht.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion handelte: Sie entzog dem Zürcher Arzt die Praxisbewilligung im September 2005 auf unbestimmte Zeit. Das Zürcher Verwaltungsgericht schützte den Entzug im Sommer 2006. Es gewährte Kraska 90 Tage Zeit, um laufende Behandlungen abschliessen zu können beziehungsweise um seine Patienten an andere Ärzte zu übergeben.
Dagegen beschwerte sich Kraska beim Bundesgericht. Im Oktober 2006 hiess das Bundesgericht ein Gesuch des Mediziners um aufschiebende Wirkung gut und erlaubte Kraska, bis zum endgültigen Entscheid des Bundesgerichts weiterhin als Arzt tätig zu sein.
Nun steht aber fest: Kraska muss seinen Arztkittel ablegen. Mit Urteil vom 10. Januar 2007 hat das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde Kraskas abgewiesen und damit das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts bestätigt. Der Entzug der Praxisbewilligung auf unbestimmte Zeit wird damit definitiv. Martin Kraska muss zudem die Gerichtskosten von 5000 Franken bezahlen.
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